Hier einige Erkenntnisse die ich aus dem laufenden Rechtsstreit mit meiner Leasingfirma gewonnen habe.
Erteilt mann eine Einzugsermächtigung und werden darauf basierend Lastschriften auf dem eigenen Konto eingezogen, so lassen sich diese bis zu 8 Wochen nach dem Abbuchungsdatum problemlos und ohne Angabe von Gründen bei der Bank zurückziehen.
https://www.commerzbank.de/service/wie-gebe-ich-eine-lastschrift-zurueck
Eine Privatrechtsschutzversicherung ist für den Rechtsbereich eines PKW Leasingvertrages nicht zuständig. Hier greift eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Prinzipiell kann jede Privatperson ohne anwaltliche Hilfe beim Amtsgericht eine Klage einreichen.
https://service.justiz.de/klagen-ohne-anwalt
Dies ist aber nicht ganz trivial, den im Rechtswesen lauern doch einige Fallstricke. In jedem Fall ist ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen.
Es gilt auch der Grundsatz, dass der Beklagte wenn er den Prozess verliert alle Kosten zu tragen hat.
Nimmt mann sich einen Anwalt trägt mann zunächst auch dessen Kosten. Der Beklagte kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens bei einer Geldforderung diese dem Kläger überweisen und damit das Gerichtsurteil bzw. das Verfahren ins Leere laufen lassen. In diesem Fall bleibt der Kläger auf den Kosten sitzen.
Für Personen wie mich ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung ist es also ein erhebliches Risiko bei einem Streitwert von 1000 Euro einen erheblichen Anteil des Betrages investieren zu müssen, um den Rückzahlungsanspruch durchzusetzen.
Das ist das perfide an diesem „System“, dass eine Firma darauf spekulieren kann, ob der Privatmann tatsächlich ernst macht und Klage einreicht. Denn es reicht die Rückzahlung zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Urteilsspruch zu tätigen und das Verfahren so einzustellen. So bleibt der Kläger in jedem Fall auf den Kosten sitzen. Ich vermute das eine Deckungszusage einer Verkehrsrechtsschutzversicherung trotzdem bei der Fallkonstellation zahlt. Ohne Versicherung aber Pech gehabt, vielleicht 500 Euro „investiert“ oder anders formuliert zum Fenster rausgeworfen um eine glasklare Forderung wieder einzutreiben.
Firmen spekulieren geradezu dass Privatpersonen sich durch Blabla, Vertröstungen und nichtssagende Stellungnahmen damit abfinden ihr Geld abzuschreiben.
Jeder weiss, ein Besuch beim Anwalt auch zur Erstberatung oder der Bitte ein Schriftstück zu verfassen ist sehr teuer.
Daher bin ich nach Recherche auf eine kostengünstige Lösung im Netz gestoßen: frag-einen-anwalt.de
https://www.frag-einen-anwalt.de
Das ganze habe ich jetzt genutzt und läuft wie folgt ab. Eine Registrierung ist notwendig, danach legt mann selbst fest welchen Betrag einem die Antwort eines Anwalts wert ist (es gibt eine Mindestgebühr), in meinem Fall habe ich 50 Euro angeboten. Danach stellt mann die Frage und schwups war in einer Stunde eine hervorragende detailliert und sehr hilfreiche Antwort da.
So habe ich mir einen Termin vor Ort in einer Kanzlei gespart und Zeit und Geld gespart. Hier mein Beitrag und die Antwort: