Ein Nachtrag zu einer offline Diskussion am vergangenen Wochenende.
Hierbei ging es um den beliebten ehemaligen Kanzleramtsminister Ronald – ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen – Pofalla.
Natürlich treffen die Übergangsgelder für Minister ganz allgemein zu und nicht nur auf den genannten.
Hier die Regeln:
► Pension: Für 4 Amtsjahre steht Ministern rd. 3830 Euro Pension zu.
Die wird grundsätzlich erst mit 67 gezahlt – mit Abschlägen ist die Zahlung ab 60 möglich.
Dazu kommt die Bundestags-Pension für Minister mit Mandat. Für 4 Jahre gibt es schon 825 Euro.
Für Langzeit-Abgeordnete wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (23 Jahre) oder Guido Westerwelle (17 Jahre) kommen dadurch 4000 bis 5000 Euro Pensionsanspruch zusammen. Die gibt’s zusätzlich zur Ministerpension. Gekürzt wird nur, wenn beide Pensionen zusammen die Diäten (zzt. 8252 Euro) übersteigen. (hoe) „
Das ist doch sehr ordentlich, insbesondere wenn man sich die Pensionsansprüche ansieht und ins Verhältnis zu den Zeiten sieht, die ein durchschnittlicher Arbeiter oder Angestellter benötigt um einen gleichhohen Betrag zu erzielen.
So ganz verständlich, wieso die langen Übergangsgelder überhaupt gezahlt werden ist es nicht. Schwierig ist es immer dann, wenn sich Politiker Regeln selbst schaffen, von denen sie auch selbst profitieren. Dann ist der Druck zu Einschnitten kaum vorhanden.