Kaum eine Legende hält sich hartnäckiger wie die von den Millionen armer Rentner.
Zunächst die Fakten zur Erhöhung der Renten in 2022:

Arbeitnehmer zu denen ich mich zähle können von solchen Dimensionen einer Gehaltserhöhung nur träumen. Selbstverständlich ist dennoch eine Korrelation mit der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung zu sehen, denn die Rentenerhöhung ist daran gekoppelt.
Was jedoch grundsätzlich verstanden werden muss ist die Tatsache, dass die Rente eine Versicherungsleistung ist. Das bedeutet, wer in diese Versicherung aus welchen Gründen auch immer nach eigener Entscheidung nichts oder nur nur wenig einzahlt, erhält dann entsprechend auch keine oder nur eine geringe(ere) Versicherungsleistung.
Bei den „Renten“ ist meist die sog. Altersrente gemeint, es gibt jedoch auch die Erwerbsminderungsrenten und die Hinterbliebenenrenten. Wenn somit von „Durchschnittsrenten“ gesprochen wird ist sehr genau darauf zu achten, welche Datengrundlagen hierfür herangezogen werden.
Der grundsätzliche Denkfehler der oft begangen wird ist, den Betrag der sog. Durchschnittsrente zur alleinigen Urteilsgröße heranzuziehen. Das ist aus mehreren Gründen unzulässig und irreführend.
Zunächst ist es die freie Entscheidung eines jeden Individuums hierzulande in die Versicherung einzuzahlen, sprich als abhängig Beschäftigter überhaupt tätig zu sein (Feinheiten wie Selbstständigkeit und freiwillige Versicherungsleistungen außen vor gelassen). Das mag in dem Familienmodell der 50er und 60er Jahre noch anders gelebt worden sein, ist aber seit Jahrzehnten bekannt, dass dieses Modell keine Zukunft mehr hat.
Nimmt mann nun das Beispiel der klassischen Alleinverdienerrente aus dieser damaligen Familienmodellkonstellation und nimmt die aktuelle Höchstrente von ca. 3000 Euro brutto an, addiert eine kleine Rente der Frau von 300 Euro brutto hinzu, so ergibt dies einen Durchschnittswert von 1650 Euro. Obwohl dieser Wert keine Armutsrente ist, suggeriert er einen vergleichsweise moderaten Rentenbetrag, der jedoch ohne die Hintergründe des Zustandekommns keine Aussagekraft hat.
Dazu kommt ein noch wesentlicherer Faktor, der das Vermögen betrifft. Denn nur in der Gesamtsicht von Einkommen und Vermögen ergibt sich ein umfängliches Bild über die finanzielle Situation bzw. der Einkünfte. Bei jeder Steuererklärung sind für abhängig Beschäftigte selbstverständlich neben dem Gehalt auch alle anderen Einkunftsarten anzugeben und führen zu einer summarischen Besteuerung aller Einkünfte. Warum sollte es dann bei Renten und Rentnern anders sein oder Sinn machen hier ein einziges Einkunftselement als alleiniges Beurteilungskriterium heranzuziehen?
Exkurs: an anderer Stelle hatte ich bereits ausführlich dargelegt, dass die Festlegung bzw. Definition der sog. Armutsgrenze nicht haltbar ist, weil alleine die Erhöhung der Einkünfte der „Reichen“ (z.B. gutes Börsenjahr etc.) ausreicht, um per Definition mehr Arme zu „produzieren“. Ohne das damit faktisch eine Person weniger hat als vorher.
Um die genannten Zusammenhänge zu verdeutlichen zwei Beispiele:
Niemand würde Susanne Klatten als Armutsrentnerin bezeichenen wollen. Es wäre für die reichste Frau Deutschlands auch hinreichend lächerlich. Faktisch und formal ist es es jedoch vermutlich.
Auch bei Theo Albrecht junior wäre es völlig absurd ihm den Titel Armutsrentner zu verleihen. Als milliardenschwerer Immobilienbesitzer hätte er selbst für die gesetzliche Höchstrente nur ein müdes Lächeln übrig.
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob bei 2000 Euro Rente eine Miete von 1000 Euro zu stemmen ist oder ob Immobilienbesitz einen mietfreien Ruhestand ermöglicht und hier „nur“ die Betriebskosten zu bestreiten sind. Anders ausgedrückt, Einnahmen sind immer den Ausgaben gegenüberzustellen und bilden die Bilanz.
Es zeigt sich, die alleinige Fokussierung auf monetäre Angaben zur Rente und daraus abgeleitete Aussagen und Rückschlüsse sind unzureichend, irreführend und falsch.