Das Märchen von den armen RentnerInnen

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Kaum eine Legende hält sich hartnäckiger wie die von den Millionen armer Rentner.

Zunächst die Fakten zur Erhöhung der Renten in 2022:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/rentenerhoehung-2022-2025436

Arbeitnehmer zu denen ich mich zähle können von solchen Dimensionen einer Gehaltserhöhung nur träumen. Selbstverständlich ist dennoch eine Korrelation mit der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung zu sehen, denn die Rentenerhöhung ist daran gekoppelt.

Was jedoch grundsätzlich verstanden werden muss ist die Tatsache, dass die Rente eine Versicherungsleistung ist. Das bedeutet, wer in diese Versicherung aus welchen Gründen auch immer nach eigener Entscheidung nichts oder nur nur wenig einzahlt, erhält dann entsprechend auch keine oder nur eine geringe(ere) Versicherungsleistung.

Bei den „Renten“ ist meist die sog. Altersrente gemeint, es gibt jedoch auch die Erwerbsminderungsrenten und die Hinterbliebenenrenten. Wenn somit von „Durchschnittsrenten“ gesprochen wird ist sehr genau darauf zu achten, welche Datengrundlagen hierfür herangezogen werden.

Der grundsätzliche Denkfehler der oft begangen wird ist, den Betrag der sog. Durchschnittsrente zur alleinigen Urteilsgröße heranzuziehen. Das ist aus mehreren Gründen unzulässig und irreführend.

Zunächst ist es die freie Entscheidung eines jeden Individuums hierzulande in die Versicherung einzuzahlen, sprich als abhängig Beschäftigter überhaupt tätig zu sein (Feinheiten wie Selbstständigkeit und freiwillige Versicherungsleistungen außen vor gelassen). Das mag in dem Familienmodell der 50er und 60er Jahre noch anders gelebt worden sein, ist aber seit Jahrzehnten bekannt, dass dieses Modell keine Zukunft mehr hat.

Nimmt mann nun das Beispiel der klassischen Alleinverdienerrente aus dieser damaligen Familienmodellkonstellation und nimmt die aktuelle Höchstrente von ca. 3000 Euro brutto an, addiert eine kleine Rente der Frau von 300 Euro brutto hinzu, so ergibt dies einen Durchschnittswert von 1650 Euro. Obwohl dieser Wert keine Armutsrente ist, suggeriert er einen vergleichsweise moderaten Rentenbetrag, der jedoch ohne die Hintergründe des Zustandekommns keine Aussagekraft hat.

Dazu kommt ein noch wesentlicherer Faktor, der das Vermögen betrifft. Denn nur in der Gesamtsicht von Einkommen und Vermögen ergibt sich ein umfängliches Bild über die finanzielle Situation bzw. der Einkünfte. Bei jeder Steuererklärung sind für abhängig Beschäftigte selbstverständlich neben dem Gehalt auch alle anderen Einkunftsarten anzugeben und führen zu einer summarischen Besteuerung aller Einkünfte. Warum sollte es dann bei Renten und Rentnern anders sein oder Sinn machen hier ein einziges Einkunftselement als alleiniges Beurteilungskriterium heranzuziehen?

Exkurs: an anderer Stelle hatte ich bereits ausführlich dargelegt, dass die Festlegung bzw. Definition der sog. Armutsgrenze nicht haltbar ist, weil alleine die Erhöhung der Einkünfte der „Reichen“ (z.B. gutes Börsenjahr etc.) ausreicht, um per Definition mehr Arme zu „produzieren“. Ohne das damit faktisch eine Person weniger hat als vorher.

Denn laut dem IW hängt das finanzielle Wohl der Bürger nicht nur vom eigenen Einkommen ab, sondern auch von dem Vermögen, das sie besitzen. Da dieses im Alter oft deutlich höher ist als das bei der jüngeren Generation, wirken die Senioren laut FAZ oft ärmer, als sie wirklich sind. Die fehlende Betrachtung des Vermögens von Rentnern führt daher nach Angaben des IW oft zu einer Überzeichnung der Armutsgefährdung: Denn in der kombinierten Berechnung fallen nur noch 9,9 Prozent der über 65-Jährigen in die Kategorie der relativ Armen, was ungefähr 1,75 Millionen Rentnern entspricht. Ohne Berücksichtigung des Vermögens lag die berechnete Armutsquote noch bei circa 12,5 Prozent.

Weiterer Grund für eine Armutsüberzeichnung kann laut Ökonom Maximilian Stockhausen außerdem sein, dass in den zahlreichen veröffentlichten Studien das Einkommen des Lebenspartners außer Acht gelassen wird, wie der Mitgestalter der IW-Vermögensstudie in einem Interview gegenüber dem Informationsdienst des IW erklärt. So kann es sein, dass ein Partner, der beispielsweise für die Kindererziehung zuständig war oder einen Job mit nur geringfügiger Entlohnung ausgeführt hat, trotz der daraus resultierenden geringen Rente keine Armut im Alter befürchten muss. Denn viele Geringverdiener haben Partner, die im Alter genug Einkommen für beide Parteien aufbringen können. Trotzdem fließen die Senioren mit niedriger Rente ohne Armutsrisiko in die Armutsstatistik mit ein.

Insgesamt errechnen die Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft daher ein deutlich höheres monatliches Einkommen von Senioren als die bislang veröffentlichten Studien: Laut Angaben der FAZ erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen von Rentnern mit der neuen Berechnungsmethode des IW von durchschnittlich 2.066 Euro auf insgesamt 3.574 Euro, was deutlich über dem Wert der jüngeren Generation läge. Dadurch steigt der Anteil der Rentner, die sich per Definition zu den Reichen der Gesellschaft zählen können, enorm. So haben Senioren bei Beschränkung auf die Einkommensbetrachtung nur rund 17 Prozent der Reichen in der Bevölkerung ausgemacht, bei Einbezug des Vermögens laut IW nun sogar knapp 50 Prozent. Als reich gilt in Deutschland per Definition nämlich, wer mehr als das 2,5-fache des Bundesmedianeinkommens verdient.

Um die genannten Zusammenhänge zu verdeutlichen zwei Beispiele:

Niemand würde Susanne Klatten als Armutsrentnerin bezeichenen wollen. Es wäre für die reichste Frau Deutschlands auch hinreichend lächerlich. Faktisch und formal ist es es jedoch vermutlich.

Auch bei Theo Albrecht junior wäre es völlig absurd ihm den Titel Armutsrentner zu verleihen. Als milliardenschwerer Immobilienbesitzer hätte er selbst für die gesetzliche Höchstrente nur ein müdes Lächeln übrig.

Es macht einen erheblichen Unterschied, ob bei 2000 Euro Rente eine Miete von 1000 Euro zu stemmen ist oder ob Immobilienbesitz einen mietfreien Ruhestand ermöglicht und hier „nur“ die Betriebskosten zu bestreiten sind. Anders ausgedrückt, Einnahmen sind immer den Ausgaben gegenüberzustellen und bilden die Bilanz.

Es zeigt sich, die alleinige Fokussierung auf monetäre Angaben zur Rente und daraus abgeleitete Aussagen und Rückschlüsse sind unzureichend, irreführend und falsch.