Broder Mattusek Hahne und das Kopftuch

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Gerade ging die Sendung „Hahne“ zuende. Thema war das Kopftuch, auch eingedenk des erste einige Wochen zurück liegenden Grundsatzurteils des BVG. Zu Gast war der streitbare Matthias Mattusek, der mit Verve seine Position contra Kopftuch vertrat.

Jenes Gerichtsurteil hat bereits Henryk M. Broder wortreich passend gewürdigt:

„…Aus dem Urteil spricht eine Naivität, wie man sie sonst nur in Positionspapieren von Anthroposophen findet. Allein der Satz: „Dieses Ideal muss gelebt werden dürfen“ zeigt, wie ideologisch aufgeladen die Entscheidung ist. Es ist nicht Aufgabe der Verfassungsrichter, Ideale festzulegen. Immerhin haben zwei Richter des Ersten Senats in einer „abweichenden Meinung“ der Ansicht ihrer Kollegen widersprochen. Ein Umstand, der in der Berichterstattung übergangen wurde und der dafür spricht, wie schwer sich Juristen mit der Frage tun, was ein Kopftuch von einem Kreuz oder einer Kippa unterscheidet.

Auf diese Frage kann es in der Tat nur eine politische und keine juristische Antwort geben. Statt zu verkünden, der Islam gehört zu Deutschland, ohne darüber nachzudenken, dass damit auch Zwangs- und Kinderehen, Unterdrückung der Frauen, Polygamie und praktizierte Homophobie zu Deutschland gehören, könnte ein Politiker aufstehen und sagen:

„Mal langsam Leute. Auch wenn viele Deutsche das Abendmahl für eine Reality Show auf RTL 2 halten, Deutschland ist und bleibt ein christlich grundiertes Land. Deswegen feiern wir Ostern, Pfingsten und Weihnachten, Mariä Empfängnis und Christi Himmelfahrt. Das macht unsere Kultur aus. Wäre dem nicht so, könnten wir diese Feiertage abschaffen und es jedem überlassen, was er wann feiern will. Dann könnte auch der Sonntag auf den Dienstag verlegt werden. Andererseits wird niemand daran gehindert, die Feiertage zu begehen, die zu seiner Kultur gehören, es steht ihm frei, an Ramadan zu fasten oder während der Pessach-Tage nur ungesäuertes Brot zu essen. Oder am Ersten Mai ins Grüne zu fahren, statt an einer DGB-Demo teilzunehmen. Das ist der Sinn der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit.“

In diesem Zusammenhang wäre auch ein Hinweis darauf angebracht, was das Kopftuch von einem, wie es das Bundesverfassungsgericht nennt, „Nonnen-Habit“ unterscheidet. Von einem „Nonnen-Habit“ geht kein Gefühl der Bedrohung aus, es ist auch kein Fall bekannt, dass eine junge christliche Frau mit Gewalt in ein Kloster verschleppt worden wäre, um dort Jesus angetraut zu werden. Man sieht auch keine zehnjährigen Mädchen im „Nonnen-Habit“ auf den Straßen, aber immer mehr Zehnjährige mit Kopftuch, die gerne bestätigen, dass sie es „freiwillig“ tragen.

Und so wie uns immer wieder gesagt wird, dass wir differenzieren sollten, weil es den „einen Islam“ nicht gibt, gibt es auch nicht den einen Grund, das Kopftuch zu tragen. Mal ist es Ausdruck einer religiösen Haltung, mal ein modisches Accessoire, das farblich zum Rest der Kleidung passen sollte. Manche jungen Frauen tragen es, weil deren Eltern es sich wünschen, andere, um ihre Eltern zu ärgern. Oder weil sie sich „oben ohne“ nackt fühlen.

Es angesichts einer solchen Beliebigkeit zu einem Symbol der Glaubensfreiheit zu erklären, das gesetzlich geschützt werden muss, zeigt nur, dass dieser Gesellschaft die Vernunft abhanden gekommen ist. Wie wäre es denn, wenn irgendeine Glaubensgemeinschaft High Heels und Plateau-Schuhe zum Zeichen ihres Strebens nach Höheren wählen und darauf bestehen würde, dass sie auch im Sportunterricht getragen werden?

Auch dieses Ideal, finde ich, muss gelebt werden dürfen.“

Mattusek hat auf die Aussagen von 10-jährigen in Neu-Ulm hingewiesen. Dort sagten muslimische Schüler, Christen müsse man töten und Juden stehen auf einer Stufe mit Schweinen. Und da muss ich Mattusek beipflichten, das ist eine Tatsache. Die lässt sich nicht weglächeln:

http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Hetzparolen-von-muslimischen-Grundschuelern-id33273452.html