Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern

Hier noch einmal zusammengefasst, was beim Überholen von Radfahrern aktuell für Abstände einzuhalten sind und welche Bußgelder drohen:

Die STVO schreibt in §5 Überholen so:

(4) 1Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. 2Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. 3Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. 4An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. 5Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. 6Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

Quelle: https://www.bussgeld-info.de/seitenabstand/

Verstörend finde ich, dass wen ich gefährdet werde es offensichtlich ok ist und nur bei Personen im geschätzen Alter < 5 oder > 80 Jahren es geahndet wird. Gefährdung/Schädigung jeglichen Menschenlebens wäre das einzig logische oder?

Die Präszisierung der Angaben in Metern ist prinzipiell ein guter Schritt. Nur bedarf es dann auch entsprechender Überwachung der Regel, denn eine Regel ohne das der Staat für die Einhaltung garantiert ist nutzlos und vermittelt eine gesteigerte Scheinsicherheit den Radfahrern gegenüber, die faktisch nicht gegeben ist.

Meine Beobachtung seit der Verschärfung der STVO ist, dass sich für mich als Radfahrer nicht wirklich etwas verbessert hat. Gefühlt bzw. geschätzt gibt es 10 Prozent an Autofahrern die konsequent den Vorgaben entsprechend überholen, 50 Prozent die so ohlala überholen und es zwar nicht messtechnisch okay ist, aber tolerabel. Und dann bleibt ein gutes Drittel übrig, denen es entweder egal ist ob sie jemanden gefährden den sie auf dem Rad überholen oder denen das sportliche Fahren über alles geht und die schlicht rücksichtslos sind.

Genau für jene Spezies wäre es wichtig ein Signal zu setzen, indem konsequent entsprechende Verstöße verfolgt und geahndet werden.

Meinen Recherchen zufolge gibt es keine bundesweite Statistik zu Abstandsüberholverstößen. Die Statistiken beziehen sich immer auf die kommunale Ebene, also z.B. die Stadt etc..

Es kommt noch besser: die Abstandsdelikte werden überhaupt nicht systematisch erfasst, weil bei der Erfassung von Abstanddelikten in FISPOL (Auswertungssystem) der Parameter Fahrzeug und/oder Fahrrad nicht erfasst wird. Das ist eine offizielle Auskunft des Polizeipräsidiums Essen und hier nachzulesen:

https://fragdenstaat.de/anfrage/abstandsdelikte-auto-zu-fahrrad-15m/

Wer sich die fassungslos machende Ignoranz einer Behörde im Detail geben will hier berichtet ein Kollege der alles haarklein dokumentiert hat:

https://natenom.de/2021/01/bussgeldstelle-pforzheim-wir-ignorieren-dich-erstmal/

Hier noch ein weiterer interessanter Erfahrungsbericht:

https://martin-ueding.de/posts/anzeige-wegen-mangelndem-uberholabstand-ein-erfahrungsbericht/

Hier noch etwas zum Open Bike Sensor, mit dem der Abstand vom Rad zum überholenden gemessen werden kann und der Fakten liefert:

https://www.hessenschau.de/wirtschaft/verkehrssicherheit-sensoren-zeigen-wo-radfahrer-zu-nah-ueberholt-werden-v1,fahrrad-sensoren-abstand-auto-sicherheit-100.html