Müssen Radfahrer immer hintereinander fahren?

Die einfache Antwort lautet nein.

„…

die StVO hält explizit fest, dass Fahrradfahrer nebeneinander fahren dürfen, sofern der andere Verkehr dadurch nicht behindert wird. Die neue Fassung von § 2 Absatz (4) der Straßenverkehrsordnung normiert den Grundsatz, dass Fahrräder generell nebeneinander fahren dürfen.

Wenn mehrere Fahrradfahrer in einer Gruppe unterwegs sind, dann bilden sie ab 16 oder mehr Radfahrern einen Verband: Die Straßenverkehrsordnung sieht in § 27 Absatz 1 vor, dass Fahrradfahrer im Verband ebenfalls zu zweit nebeneinander fahren dürfen.

Wobei ich bei ersterer Aussage hinzufügen muss, für die Nichtbehinderung ist dann der Radfahrer verantwortlich. D.h. es kann nicht erforderlich gemacht werden, dass die Behinderung sei es durch einen Autofahrer oder aber eben auch durch einen anderen Radfahrer erst auf Aufforderung aufgehoben wird.

Und deshalb die klare Ansage auch an alle Radfahrer die auf Radwegen permanent nebeneinader fahren müssen und sich StvO nonkonform verhalten, ihr nervt. Das gilt analog für die Sonntagsspaziergänger mit oder ohne ihren Fuffi, die meinen einen gemeinsamen Rad- und Fußweg als gespannte Kette quer über die Fahrbahn für sich beanspruchen zu dürfen. Es ist dies eine inakzeptable Rücksichtslosigkeit.

Was ich auch sofort verbieten würde ist die Nutzung von irgendwelchen Geräten die die Lauscherchen verstopfen und die ungeteilte Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen einschränken. Die Aussage angemessene Lautstärke ist so schwammig, dass meine langjährige Erfahrung zeigt, das dieser Pegel nicht sinnvoll justierbar ist. Entweder ist die Musik dann ein fast nicht wahrnehmbares Geräuschereignis, dann ist es schlicht nutzlos, oder aber die Lautstärke ist so hoch, dass andere Geräusche übertönt werden, also die Aufmerksamkeit auf die Umgebung nicht gegeben ist.

Hier noch das Beispiel für das dümmste Verhalten einer Radfahrerin auf einem Radweg aus der vergangenen Woche. Tatort Radweg Höhe Forchheim letzten Sonntag.

Die weibliche Person hat ihr Fahrrad im 60 Grad Winkel über die rechte Seite des Radwegs abgestellt und damit ca. 2/3 des Radwegs blockiert. Dazu hat sie sich telefonierend links neben ihr Rad auf den Radweg gestellt um ein weiteres Areal so abzusperren, dass ein Vorbeifahren nur mit Gefährdung möglich war. Das sie durch die idiotische Telefonitis vollkommen vom sonstigen Geschehen abgelenkt war ist sonnenklar. Dieser Person hat jemand so ins Hirn so geschissen, dass die Zellen nach der Trocknung der Masse so verklebt wurden, dass cerebrale Grundfunktionalitäten völlig eingestellt waren. Schlimm.