Wieder so ein Exemplar was besser zu Fuß oder auf dem Fahrrad aufgehoben ist als andere Menschenleben in oder auf einem motorisierten Gefährt zu gefährden:
daraus:
„…Während der Flucht durch die Stadt in Richtung Burgau überschritt der Fahrer mehrfach die Geschwindigkeitsbegrenzungen. In der Burgau kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem Dienstfahrzeug der Polizei, den der 19-Jährige verursachte. Trotz Verletzungen setzte er seine Flucht fort. Auf der B15 fuhr der Kradfahrer zunächst Richtung Rosenheim, drehte dann aber wieder in Richtung Haag um. Noch vor der Abzweigung nach Strohreit ignorierte er einen weiteren Anhalteversuch und überholte trotz Gegenverkehrs den Streifenwagen.
Der 19-Jährige muss sich nun wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, der Gefährdung des Straßenverkehrs, Kennzeichenmissbrauchs und weiterer Delikte verantworten. Seine Fahrerlaubnis wurde vorläufig entzogen und das Kraftrad sichergestellt.“