Der Fred im Forum hat sich konstant weiterentwickelt und hier nochmals der Hinweis darauf:
http://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=10608
Ohne weitere Kommentierung hier zunächst der Link zu einem Interview mit dem Anwalt des 18-jährigen Täters:
http://www.abendzeitung.de/muenchen/132318
Wer die Kommmentare ebenfalls gelesen hat, wird eine Tendenz feststellen. Die Bürger lassen sich von solchen Worten nicht beeindrucken und spüren dieses Unbehaben bei solchen Worten.
Nicht vergessen: der Mann ist Jurist und lebt davon mit jedem Wort sorgfältig und korrekt umzugehen. Er ist nicht gezwungen worden sich der Öffentlichkeit mitzuteilen. Es ist der reichlich plumpe Versuch die Öffentlichkeit zu manipulieren. Ein „lieber netter Jugendlicher“ ist mein Neffe auch. Trotzdem bringt er keinen Menschen um. Dieser Versuch die Tränendrüse anzapfen zu wollen und so das Täter/Opfer Schema sachte umzudrehen ist einfach widerlich…:crazy:
Wo der Antwalt schlicht falsch liegt ist diese Passage (Zitat aus obig verlinktem Interview):
„Nach der Tat ist die Forderung laut geworden, 18-Jährige nicht mehr nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.
Man ruft in einem solchen Fall immer nach härteren Strafen. Aber davon halte ich nichts. Wenn Markus wegen Mordes verurteilt wird, liegt das Strafmaß auch nach Jugendstrafrecht bei bis zu zehn Jahren. Das ganze Verhalten in der S-Bahn deutet eindeitig auf jugendliches Imponiergehabe hin der Fall ist deshalb dem Jugendstrafrecht zuzuorden.“
Erstaunliche Aussage eines Anwaltes, der es eigentlich wissen müsste. Denn es geht überhaupt nicht um das Verhalten und die Vorgänge die sich in der S-Bahn abgespielt haben. Es geht um das Ereignis auf dem Bahnsteig (weswegen die Staatsanwaltschaft eine Anklage wg. Mordes prüft), was in keinster Weise etwas mit „Imponiergehabe“ zu tun hat. Und auch nicht mit „Blackout“.
Sonst pflichte ich eher selten dem bayerischen Innenminister zu, hier greift er jedoch die von mir bereits seit langem geforderte Maßnahme auf: