Winterreifenpflicht und die Tücken

Landläufig gilt die Auffassung, seit einer Novellierung der StVO im Jahre 2010 gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht. Dem ist nicht so.

Zu den Fakten. Diese finden sich im §2, Absatz 3a der StVO:

„(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die … beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). „

Der ADAC interpretiert dies dann wie folgt:

„Nur wer bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.

Wer Fahrten bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ zuverlässig vermeiden kann, darf auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern – und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.“

http://www.adac.de/infotestrat/reifen/winterreifen/winterreifenpflicht_FAQ/default.aspx?tabid=tab2

Hier auf noch der Rest der FAQ vom ADAC beantwortet:

http://www.adac.de/infotestrat/reifen/winterreifen/winterreifenpflicht_FAQ/default.aspx?tabid=tab3

„Seit 3. Dezember 2010 gilt in Deutschland eine Änderung von §2, Absatz 3, Satz 1 und 2 der Straßenverkehrs-Ordnung. Im Volksmund heißt diese Novellierung „Winterreifenpflicht“.

Allerdings taucht in der entsprechenden Ergänzung der Straßenverkehrsordnung nicht mal das Wort „Winterreifen“ auf. Erwähnt wird lediglich die Bezeichnung „M+S-Reifen“ – was darunter zu verstehen ist, erklärt eine EU-Regelung, mehr schlecht als recht.

Zur Erklärung entstand auch der Begriff „situative Winterreifenpflicht“. Das soll beschreiben, dass in Deutschland selbst im Winter M+S-Reifen nicht immer Pflicht sind, sondern nur, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern – die immerhin stehen auch im Gesetz. Es sagt vereinfacht:

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit M+S-Reifen gefahren werden“.


Schnee auf den Straßen – ohne Winterreifen droht Bußgeld: Mythos Winterreifenpflicht: Was wirklich gilt – weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/auto/ratgeber/sicherheit/reifen/tid-28328/schnee-auf-den-strassen-ohne-winterreifen-droht-bussgeld-mythos-winterreifenpflicht-was-wirklich-gilt_aid_870515.html“


„Der Begriff „Winterreifen“ selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.

Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. …“

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