Wieder mal Abzocke

Die mehr als krude These, die Polizei würde bei der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen „Abzocke“ betreiben lässt sich einfach nicht aus der Welt schaffen. Trotz Fakten und Erläuterungen.

Beispiel zur Verdeutlichung:

Eine Person geht nachts durch eine dunkle Unterführung, wird von drei vermummten Personen darin überfallen und seiner Geldbörse und seines Handys beraubt. Abzocke, ohne jede Frage und Zweifel. Dazu Opfer einer Straftat, einer krimminellen Handlung.

Die enge gleiche Unterführung wird aufgrund der bautechnischen Gegebenheiten vor der Durchfahrt mit einem Tempolimt 30 Schild gekennzeichnet. Die gleiche Person entscheidet sich freiwillig und selbstverantwortlich die Unterführung mit Tempo 50 zu durchfahren und wird dabei in der Mitte geblitzt. Abzocke? Mitnichten, jede Person mit dem minimalverständnis von Rechtsstaat muss dies so sehen.

Bereits vor 10 Jahren habe ich viele gute argumentative Gründe für die Nichtgleichsetzung dargelegt, es wird Zeit dies nochmals zu wiederholen:

1. Es handelt sich um Gesetze und Regeln die für alle gleichermassen einzuhalten sind.

2. Die Übertretung der Regeln wird bei Auffälligkeit durch die Polizei entsprechend einem vorher bekannten Regelwerk geahndet.

3. Es obliegt jeder einzelnen Person selbst ob er sich „abzocken“ lässt. Niemand der sich an die Spielregeln hält hat je etwas zu bezahlen.

4. Das Wort Abzocke ist gänzlich falsch. Wenn jemand zockt dann ist es der notorische Raser im Spiel mit der Polizei ob er kontrolliert wird oder nicht.

5. Die Polizei die geltende Spielregeln überwacht und für Sicherheit und  Ordnung und den Schutz von Unbeteiligten Menschen sorgt zockt niemals. Die Polizei hierbei in den Schattenkreis eines Kriminellen zu rücken ist unsäglich und perfide.

6. Es ist infam durch diese Wortwahl eine Art Schuldumkehr vornehmen zu wollen. Im Unrecht ist der der abzockt (so die Logik der Abzock und Raserspezies). Also die Polizei. Die Wahrheit ist aber, wer das Gesetz bricht ist im Unrecht.

Das die Radwegbenutzungspflicht nebst ihrer Ausschilderung und Interpretation für den gemeinen Autofahrer nicht vollumfänglich bekannt und bewusst ist dürfte hinlänglich bekannt sein. Ich musste unlängst einer Argumentation beiwohnen, die so ging: wenn schon nicht benutzungspflichtig so sollte es doch das Eigeninteresse des Radfahrers sein, jeden noch so kurzen Weg neben der Straße zu nutzen, um sich der Gefahr des Autofahrers samt seines Gefährts nicht auszusetzen.

Die Logik klingt erstmal gar nicht so verkehrt, krankt im Detail jedoch an einem seltsamen Denkmuster. Ich Autofahrer bin der Stärkere, also nimm Dich vor mir in Acht, im Zweifel fühle ich mich von Dir provoziert, weil ich eine Minute hinter Dir herschleichen muss weil ich nicht überholen kann und wenn ich einen schlechten Tag habe hole ich meine Blechkeule raus und brate Dir eins über, denn ich bin garantiert der Stärkere….wetten…

Diese Denkweise legt offen, wie ein solches Autofahrergehirn im Kern tickt. Es ist evolutionsbiologisch immer noch auf Steinzeitniveau, die größere Keule schlägt die kleinere. Also mach dich besser prophylaktisch vom Acker bevor du auf mich triffst…

Stand der Zivilisation müsste aber sein, der Stärkere der sich seiner Waffe Auto bewusst ist weiss um das drohende Gefahrenpotential seiner Waffe und hat mit Erlangung des Waffenscheins (= Führerschein) gelernt äußerst defensiv damit umzugehen und alle schwächeren Verkehrsteilnehmer zu schützen und zur Gefahrenabwehr alles zu unterlassen, was dritte unschuldige Menschen gefährden könnte.