Ein schwerer Unfall, möglicherweise ursächlich hervorgerufen durch ein illegales Straßenrennen ist in Hagen passiert:
Diese Art von Unfällen bzw. Unfallursachen häufen sich mittlerweile, wie in dem Artikel auch ausgeführt.
Für die weniger Rechtskundigen. Was bedeutet ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?
Zunächst ist es eine Straftat nach §315 b StgB.
Wie unlängt auch in einer HartaberFair Sendung über den Kölner Unfall von Anwalt Lenßen ausgeführt, bedarf es keiner Gesetzesverschärfung. Unter bestimmten Vorraussetzungen reicht das Strafmaß bis zu 10 Jahren. Das ist ausreichend, aber es muss zukünftig wesentlich konsequenter zur Anwendung kommen.
Im übrigen weise ich gerne hiermit darauf hin, dass „unser“ berühmter Rechtsüberholer nach § 315 c StgB eine Straftat begeht und damit ein Straftäter ist. Es ist eben mitnichten eine Lapalie. Schade dass letzten Sonntag die Option unterbunden wurde dies zu kommunizieren.