Weihnachten einmal anders

Nachdem sich im Lauf der Jahrzehnte so etwas wie Routine, um nicht den Begriff Langeweile bemühen zu müssen, in den weihnachtlichen Ablauf eingeschlichen hat, ist es dieses Jahr völlig ungeplant und für alle überraschend anders gekommen.

Einbrecher meinten die Hütte der „Oldies“ stehe ihnen als weihnachtliche Selbstbedienungsboutique zur Verfügung. Als Law&Order Mann allererster Güte und Sahne konnte ich dem frevelhaften Treiben natürlich nicht tatenlos zusehen und bin mutig eingeschritten. Hier der Polizeibericht aus der Zeitung:

http://www.infranken.de/nachrichten/lokales/forchheim/Auf-frischer-Tat-ertappt;art216,235502

Erstaunlich auch die Chuzpe der Einbrecher, die Tat tagsüber und in vollem Blickfeld der Nachbarn und deren Anwesen durchzuführen.

Vermutlich handelt es sich bei dem Verbrechen um eine Tat die nach § 243 StGB (besonders schwerer Fall von Diebstahl) geahndet werden würde. Dies bedeutet eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 10 Jahren. Wenn es nachweislich Bandendiebstahl ist (§ 244 StGB ), dann gelten 6 Monate Mindeststrafe.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__243.html

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