Verkehrsrecht

Ein beliebtes Thema nicht nur im Kreise der Puckligen ist das Verkehrsrecht. Mittelspurschleicher, Rechtsüberholer, alles Begriffe die im Verkehrsrecht genau geregelt sind. Nur wie?

Hier nun ein Artikel der zu einigen Punkten Klarheit bringt.

Und gleich noch ein interessantes Interview mit folgender, auszugsweise wiedergegebenen Passage:

„…Die Leute sagen immer: Es war doch nicht gefährlich, es ist doch nichts passiert. Aber Gefahr ist nicht nur dann gegeben, wenn etwas passiert, sondern wenn etwas passieren kann. Das Risiko des eigenen Verhaltens wird oft nicht gesehen, weil die meisten kritischen Verhaltensweisen ohne Folgen bleiben. Ich kann hundertmal besoffen Auto fahren, bevor einmal ein Unfall passiert. Ich kann tausendmal zu schnell fahren, bis es einmal kracht. Die Menschen fühlen sich im Auto unverwundbar. …“

Schön ist auch die Stelle: beim Autofahren hört die Verstand auf.

P.S. Übrigens: auf Parkplätzen gilt NICHT Rechts vor Links!