U-Bahn Schläger Urteil

Heute wurde in Berlin das Urteil zum hinlänglich bekannten Fall des U-Bahn Schlägers gesprochen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,787174,00.html

Im SPON Forum bin ich in diesem Zusammenhang auf einen Sachverhalt gestoßen, der in der Tat einer Diskussion wert ist:

Warum gilt der Genuss von Alkohol bzw. der Drogenkonsum allgemein im Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat als strafmildernd? Bei exakt derselben Konstellation gilt dies bei einem Verstoß gegen die STVO als strafverschärfend!

Es ist schließlich nicht so, dass der Alkoholkonsum passiv erfolgt. Da die enthemmende Wirkung bekannt ist, kann jeder Erwachsene vor dem Konsum entscheiden wie er sich verhält. Jeder potentielle Straftäter weiss doch, dass Alkoholkonsum strafmildernd gewertet wird, also wäre er wenig clever, wenn er auf Krawall gebürstet ist und Straftaten plant, sich nicht auch noch mit Alkohol strafmildernd zu „präparieren“.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. no sister

    schon früher gab es einen Schlager „der Teufel hat den Schnaps gemacht…..“
    Da nützt offensichlich keine Aufklärung.

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