Tödlicher Unfall: Mutter und Sohn aus Auto geschleudert

Zunächst die Fakten:

Bei einem dramatischen Unfall am Montagabend sind im oberfränkischen Zapfendorf zwei Menschen gestorben. Eine 41 Jahre alte Frau fuhr gegen 19 Uhr mit einem älteren VW Bus. Als sie in Richtung Sassendorf abbiegen wollte, übersah sie offenbar das Auto eines 33-jährigen Familienvaters.

Die Frau fuhr nach Polizeiangaben ungebremst in die Kreuzung und prallte mit dem Auto so heftig zusammen, dass ihr VW Bus um die eigene Achse schleuderte, die Schiebetür herausgerissen und völlig beschädigt wurde.

Der 13 Jahre alte Sohn der Fahrerin, der auf dem Beifahrersitz saß, wurde mitsamt dem Sitz aus dem Auto geschleudert – ebenso die Frau selbst. Wie die Polizei berichtet, waren beide offenbar nicht angeschnallt.

Manchmal macht es fassungslos, wie dumm und unverantwortlich erwachsene Menschen handeln.

Welche Schlußfolgerungen kann man daraus ziehen?

1. Wer sich bewusst über geltende Regeln zur Führung eines Kraftfahrzeugs hinwegsetzt und vorsätzlich die Benutzung eines Sicherheitsgurtes unterlässt, muss damit rechnen, auch tödliche Konsequenzen tragen zu müssen.

2. Wer dies eigenverantwortlich und nur für sich selbst so entscheidet handelt schlimm genug. Wer allerdings als erziehungsberechtige Person für das Leben eines Kindes verantwortlich ist, handelt völlig unverantwortlich. Kaum anzunehmen, dass dies ein einmaliges Handeln war. So wenig es stets glaubhaft erscheint, wenn der Raser von der Polizei ertappt, argumtiert, es wäre garantiert das allerallererste Mal einer Geschwindigkeitsüberschreitung gewesen.

3. Nicht automatisch jede erziehungsberechtigte Person ist gut geeignet einem Fahranfänger beim „begleiteten Fahren“, also dem sog. Führerschein mit 17 Jahren, die richtigen Verkehrsregeln und das korrekte Verhalten im Verkehr beizubringen. Wer jahrelang als „Vorbild“ (seinen) Kindern gegenüber durch die Nichteinhaltung von geltenden Verkehrsregeln gedient hat, wird nicht plötzlich als Beifahrer der 17-jährigen Tochter oder des Sohnes zum guten Fahrlehrer.

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Da hast du aber was gründlich missverstanden. Weder muss ein Begleiter eines 17-jährigen Fahrers als Fahrlehrer fungieren, noch muss er Verkehrsregeln oder Verhalten im Verkehr beibringen. Der 17-jährige hat bereits einen ganz normalen Führerschein bestanden, der sich in nichts von der Führerscheinprüfung unterscheidet, die wir eben mit 18 gemacht haben.

  2. Es ist oft hilfreich, die rechtlichen Quellen zu kennen, um die Hintergründe des Gesetzgebers verstehen zu können.

    Rechtsquelle hierbei ist §6e der STVG.

    Der Gesetzgeber spricht hierbei von „dem Fahrerlaubnisinhaber als Ansprechpartner beratend zur Verfügung zu stehen“.

    Auch im o.g. Link wird vom „Berater“ als Beifahrer gesprochen.

    Das mit dem Begriff „Fahrlehrer“ im Sinne des begleitenden Erziehungsberechtigen (z.B.) nicht der Fahrlehrer mit einer erworbenen Fahrlehrerlaubnis gemeint ist, sollte auch ohne entsprechenden langen Hinweis transparent genug gewesen sein.

    Die begleitende Person ist eben genau nicht dafür da, am Rücksitz betrunken schlummernd chauffiert zu werden (§ 6e STVG, Absatz1, Nummer4).

    Wirklich bedenklich wäre es, würde sich eine begleitende erziehungsberechtige Person z.B. neben ein unangeschnalltes, mit dem Handy telefonierendes Kind setzen und dies NICHT auf (s)ein entsprechendes Fehlverhalten hinweisen.

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