Todesraser von Ludwigsburg wegen Mord verurteilt

Lebenslange Haft lautet das heutige Urteil gegen den Todesraser von Ludwigsburg der zwei Frauen getötet hat.

Mord bedeutet immer lebenslange Haft.

Applaus brandete auf, als der Richter am Dienstag in Stuttgart das entscheidende Wort sagt: „Lebenslang“. Das ist das Wort, auf das die Angehörigen seit Monaten gewartet haben im Mordprozess, mit dem der Tod ihrer beiden Töchter und Schwestern zumindest ein wenig gesühnt werden soll. 

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft. Der mutmaßliche Unfallverursacher habe kurz vor dem Aufprall Vollgas gegeben, obwohl er die lebensgefährliche Situation erkannt habe, hatte diese argumentiert.

Die Worte des Richters waren scharf: Von falsch verstandener Großmannssucht mit tödlichem Ausgang ist die Rede, die Tat sei hoch verwerflich, ein solches Rennen „auf sittlich niedrigster Stufe“. Die Brüder hätten sich über das Lebensrecht anderer Menschen hinweggesetzt und bei ihrem Rennen „ein Zufallsopfer gebilligt“. „Es ging darum, das Rennen für sich zu entscheiden“, sagte der Richter. Geschwindigkeitsrausch und Geltungsdrang hätten die Brüder dazu getrieben, die Gaspedale voll durchzutreten. 

Hier nochmal Details aus rechtlicher Sicht zur Definition wann es ein Mord ist:

Eine Verurteilung wegen Mordes hat zwei Voraussetzungen: Der Täter muss mit Vorsatz einen anderen Menschen getötet haben und dabei mindestens ein sogenanntes Mordmerkmal verwirklicht haben. Der Vorsatz muss dabei zum Tatzeitpunkt vorgelegen haben. Vorsatz bedeutet nicht unbedingt, dass der Täter jemanden absichtlich getötet hat. Er muss den Tod aber zumindest „billigend in Kauf genommen“ haben.

Für eine Verurteilung wegen Mordes müsste dann noch ein sogenanntes Mordmerkmal hinzukommen. Das kann beispielsweise die „Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels“ sein. Darunter versteht man ein Tatmittel, dessen Wirkung der Täter nach den konkreten Umständen nicht in der Hand hat. Ein sehr hoch beschleunigtes Auto erfüllt diese Definition. Andere Mordmerkmale sind etwa die oft genannten „niedrigen Beweggründe“ oder „Heimtücke“. Es kommt also immer auf die genauen Umstände der konkreten Tat an. Auf Mord steht zwingend lebenslange Freiheitsstrafe. Das bedeutet, der Verurteilte kann frühestens nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß kommen – das aber auch nur, wenn er nicht mehr gefährlich für die Allgemeinheit ist. Eine vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmal nennt man Totschlag. Die Strafe hier bewegt sich in aller Regel zwischen fünf und 15 Jahren.“

Meinen Applaus hat das Urteil ebenfalls.