18-jähriger Autofahrer
Nein, man darf nicht gesondert darauf hinweisen, dass der Unfallverursacher genau 18 Jahre alt war. Auch nicht das er schon aus chronologischen Gründen den allgemein geltenden Verkehrsregeln sehr nahe stehen…
Nein, man darf nicht gesondert darauf hinweisen, dass der Unfallverursacher genau 18 Jahre alt war. Auch nicht das er schon aus chronologischen Gründen den allgemein geltenden Verkehrsregeln sehr nahe stehen…