Straßenverkehr – Vorsatz und Fahrlässigkeit

Vielen Autofahrern ist nicht klar, was es überhaupt bedeutet z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich und nicht fahrlässig zu begehen.

Fahrlässig ist es regelmäßig, wenn z.B. ein Verkehrsschild auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung hinweist, der Fahrer dies aber nicht beachtet. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen.

So wird bei Überschreitung der geltenden Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 Prozent allgemein von Vorsatz ausgegangen:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Fahrverbot64.php

Ebenfalls unter Vorsatz fallen jene Fälle, bei denen die Autobahnpolizei Raser verfolgt und die mehrere geschwindigkeitsregelnde Verkehrsschilder ohne Beachtung passieren und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten.

Die Kabel 1 Dokumentation „Achtung Kontrolle“ zeigt hier regelmäßig interessante Fälle.

In aller Regel wird der Regelsatz des Bußgeldkatalogs bei vorsätzlichen Bedingungen verdoppelt.

Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ist jedoch nicht in jedem Fall maßgeblich, um den Vorsatz zu begründen.

http://www.straffrei-mobil.de/index.php/geschwindigkeit/messmethoden/195-massive-geschwindigkeitsueberschreitung-bedeutet-nicht-automatisch-vorsatz

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass es Tatbestände gibt, die nur unter Vorsatz begangen werden können. Hierunter fällt z.B. das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt (selbstverständlich ohne Freisprecheinrichtung). Kostet 40 Euro und einen Punkt.

Eine solche Beobachtung kann von einem Polizisten gemacht und vor Ort geahndet werden, ebenso wie z.B. das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes (30 Euro).

Insofern ist es auch zulässig, wenn die Polizei die Beobachtung eines Rotlichtverstoßes macht, dass diese ihn dann auch ahnden darf. Es bedarf also nicht zwingend eines automatisierten Dokumentationssystems. Nur kann es strittig sein, wenn der Vorwurf der „Rotzeit“ der Ampel im Raume steht. Im einfachsten Falle sind jedoch 90 Euro und drei Punkte fällig.

http://www.bussgeld-rechner.com/cgi-bin/bussgeld-rechner/index-39-bussgeldkatalog.html

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