Schon seit langer Zeit ist es für mich völlig unverständlich, weshalb im Steuerrecht eine Privilegierung names „strafbefreiende Selbstanzeige“ ihr Unwesen treibt. Dies ist im Kern nichts anderes als ein mittelalterlicher Ablasshandel Geld statt Strafe.
Das ich allerdings mit einer Forderung Deckungsgleichheit mit einem Kommentar der Bild Zeitung herstelle, ist ziemlich einmalig:
Der Staat sieht den Steuerhinterzieher als den besseren Straftäter. Der kann sich nämlich, falls ihn das schlechte Gewissen plagt, durch eine Selbstanzeige vor einer Verurteilung schützen. Er muss nur die hinterzogenen Steuern plus Zinsen nachzahlen.
Natürlich kann sich auch selbst anzeigen, wer gestohlen oder Fahrerflucht begangen hat. Das mildert allenfalls das Strafmaß, rettet den Täter aber nicht vor der Verurteilung. Steuerhinterzieher werden dagegen seit mehr als hundert Jahren bevorzugt. Aber nur weil eine Regelung schon lange besteht, ist sie noch lange nicht logisch.
Bei der strafbefreienden Selbstanzeige handelt die Politik nach dem Motto Geld stinkt nicht. Schließlich profitiert der Finanzminister, wenn Steuerhinterzieher plötzlich das schlechte Gewissen plagt.
Diese Vorzugsbehandlung von Steuer-Straftätern verstärkt bei vielen Menschen die Einstellung, Steuerhinterziehung sei kein richtiges Verbrechen, nur ein Kavaliers-Delikt. Kein Wunder, dass sich am Stammtisch viele brüsten, wie sie das Finanzamt austricksen, aber keiner mit einer Unterschlagung angeben würde.
Tatsächlich ist Steuerhinterziehung eine besonders üble Straftat: Leute wie Uli Hoeneß betrügen und bestehlen ihre Freunde, ihre Nachbarn, uns alle. Denn die Steuern, die die einen hinterziehen, müssen die anderen zahlen. Wären alle Deutschen gegenüber dem Finanzamt ehrlich, könnten die Steuersätze deutlich sinken.
Deshalb gehört die Strafbefreiungs-Möglichkeit für asoziale Reiche endlich abgeschafft. Das muss doch mal gesagt werden.“
Noch eine Anmerkung zur sog. Unschuldsvermutung. Dies ist ein Begriff der ausschließlich im juristischen Feld bei einem Strafverfahren Anwendung findet. Insofern gilt auch für Uli H. diese Unschuldsvermutung, bis von einem Gericht ein Urteil gefällt worden ist.
Etwas anderes ist jedoch die Frage nach Schuld oder Unschuld. Diese Frage darf jeder Bürger stellen. Uli H. hat ein Geständnis in Form einer Selbstanzeige abgegeben. Mann darf getrost annehmen, das hat er nicht getan um die Finanzbehörden zu foppen. Er bezichtigt sich selbst der Steuerhinterziehung. Er selbst sprach von einem „schweren Fehler“. Es darf stark vermutet werden, dass nicht einmal Uli H. selbst die Frage ob er unschuldig sei bejahen würde.