Steuerrecht Bitcoingewinne

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Das Schicksal mich mit der Versteuerung von Bitcoingewinnen beschäftigen zu müssen trifft auch mich.

Zunächst ein Blick auf die Kursentwicklung des Bitcoin im Jahr 2024:

Quelle: https://www.finanzen.net/devisen/bitcoin-euro-kurs

Man sieht, die Entwicklung war insgesamt sehr erfreulich mit deutlich über 100 Prozent Wertzuwachs.

Besitzen tue ich keine physischen Bitcoins sondern ein Zertifikat bzw. einen ETC (Exchanged Traded Crypto). Das ist das Pendant zu einem ETF bei Kryptos.

Um auch einmal Gewinn einzustreichen, hatte ich ein Limit für eine Verkaufsorder platziert, die grob gesagt sichert, dass bei Erreichen der 100000 Dollarmarke des Bitcoin ein Teil meiner ETCs verkauft werden.

In der Verkaufsabrechnung meiner Bank Comdirect war dann aber kein automatischer Abzug von Steuern, Soli und Kirchensteuer zu verzeichnen. Daher nahm ich Kontakt mit der Bank auf und erhielt folgende Auskunft:

„vielen Dank für die Nachfrage zur steuerlichen Behandlung des Verkaufes Ihres BTCetc – ETC Group Physical Bitcoin Index-Zertifikat, WKN A27Z30.

Gerne haben wir Ihr Anliegen umfassend geprüft. Die steuerliche Behandlung von Wertpapieren auf virtuelle Währungen (Kryptowährungen) ist davon abhängig, ob eine Auslieferungsoption besteht:

Mit Auslieferungsmöglichkeit:
Zu dieser Kategorie gehören Schuldverschreibungen auf Kryptowährungen oder Tokens, bei denen eine physische Auslieferung der zugrunde liegenden Vermögenswerte möglich ist (ähnlich wie bei Xetra Gold). Für diese Wertpapiere findet auf Bankenebene keine Besteuerung statt. Die Veräußerung dieser Schuldverschreibungen führt ggf. zu sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 26 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Klärung der Besteuerung erfolgt in der persönlichen Veranlagung des Anlegers auf Ebene des Finanzamtes.

Ohne Auslieferungsmöglichkeit:
Diese Kategorie umfasst Schuldverschreibungen auf Kryptowährungen oder Tokens, bei denen keine physische Auslieferung der zugrunde liegenden Vermögenswerte möglich ist. Auf Bankenebene unterliegen diese Wertpapiere der Abgeltungsteuer. Gewinne aus dem Handel mit diesen Schuldverschreibungen werden automatisch von der Bank besteuert und entsprechend Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten.

Da bei es Ihrem Ihrem Krypto-Zertifikat eine Auslieferungsmöglichkeit gibt, wurde der Verkauf der Gattung keiner steuerlichen Behandlung auf Bankenebene unterzogen.“

Folgende Infos zur Versteuerung haben meine weiteren Recherchen dazu ergeben:

Für Gewinne mit Kryptos gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Nach dieser Haltefrist ist der Gewinn steuerfrei.

Da ich das nicht wusste habe ich den Verkauf ca. 2 Wochen zu früh platziert, bzw. wurde er durch die Limit Order automatisch ausgelöst. Hätte ich gestern verkauft wäre alles steuerfrei.

Bei dieser Art von Geschäften handelt es sich steuerlich um private Veräußerungsgeschäfte, die in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Hierbei gilt eine Freigrenze von 1000 Euro. Das bedeutet, ist der Gewinn 900 Euro bleibt es steuerfrei, über 1000 Euro muss alles versteuert werden (nicht nur der Gewinn x minus der Freigrenze!!).

Es muss also zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Das ist natürlich deutlich ungünstiger als die pauschale Versteuerung bei Aktiengewinnen von 25 %. Somit war der Verkauf meinerseits doppelt ärgerlich, weil ich nur etwas später sowohl den ganzen Gewinn ohne Abzug hätte einstreichen können und auch nicht den ganzen Aufwand mit der Steuererklärung hätte treiben müssen.

https://www.dasinvestment.com/bitcoin-spot-etf-sec-steuer-etp-kryptowaehrungen-rallye