Steuererklärung 2023 – Erkenntnisse

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Nachdem ich mich heute ausführlich mit steuerrechtlichen Fragen zu Aktiengewinnen und -Verlusten und deren steuerrechtlicher Bewertung beschäftigt habe hier meine Erkenntnisse.

Hat mann 2 Aktiendepots bei 2 verschiedenen Banken und liegt der Fall vor, dass bei Verkäufen eines Jahres bei Bank 1 Gewinne und bei Bank 2 Verluste aufgelaufen sind so ist einiges zu beachten.

Beispiel: Bank 1 Gewinn 50 Euro, Bank 2 Verlust 100 Euro

Zunächst werden die Gewinne bei Bank 1 versteuert

Theoretisch ist insgesamt ein Verlust von 50 Euro entstanden, demnach eigentlich kein Gewinn zu versteuern ist. Das ganze hat allerdings einen Haken. Um das bei der Einkommensteuererklärung gegenzurechnen (Angabe in Anlage KAP) muss eine sog. Verlustbescheinigung der Bank beantragt werden. Das geht immer nur bis 15.12 eines jeden Jahres und ist nachträglich nicht mehr möglich.

Wenn das nicht gemacht wird bleibt der Aktienverrechnungstopf unberührt und wird weitergeführt bei der Bank. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass mit Ausstellung einer Verlustbescheinigung auch der Aktienverrechnungstopf auf 0 zurückgestellt wird (für das Folgejahr). Das heisst, um kleine Gewinne bei einer anderen Bank gegenzurechnen macht es ggf. gar keinen Sinn die Verlustbescheinigung zu beantragen, weil dann ggf. eine viel größere Verlustsumme verloren geht. Bei der Bank selbst wird der Verrechnungstopf einfach weitergeführt, also dort geht nichts „verloren“.

Was auch nicht geht sind Gewinne eines Vorjahres mit Verlusten des aktuellen Jahres zu verrechnen. Umgekehrt geht es, das ist dann ein Verlustvortrag.

Wenn nichts zu verrechnen ist, registriert das Finanzamt den Verlust, bucht den Betrag also quasi in einen Verlusttopf beim Finanzamt. Du bekommst dann mit dem Steuerbescheid ein weiteres Blatt: „Feststellung eines Verlustvortrags“.

Realisierst Du dann in einem späteren Jahr einen Gewinn, den Du verrechnen darfst, wird das Finanzamt ihn auf Deinen Antrag verrechnen. Dazu mußt Du mit der Steuererklärung natürlich die Anlage KAP mit einreichen.

Ein Verlustvortrag ist also Geld wert. Nicht jetzt zwar, aber später. Wenn Du Gewinne gegen Verluste verrechnen darfst, zahlst Du in späteren Jahren bei Kapitalgewinnen keine Abgeltungssteuer bzw. bekommst sie vom Finanzamt zurück.“

Das ist jetzt ein spannender Punkt. Da ich beim Finanzamt einen Verlusttopf führe müsste ich also die 50 Euro Gewinn nun in der Steuererklärung angeben und das Finanzamt muss mir die Abgeltungssteuer die automatisch abgeführt wurde erstatten.

Ich bin gespannt….