Rotzlöffel

Ein brisanter Fall aus meiner Geburtsstadt Kulmbach schlägt hohe Wellen.

Die Schlagzeile lautet:

„Freches Kind bringt Autofahrer in Rage“

Zunächst die Fakten zum nachlesen:

http://www.infranken.de/nc/nachrichten/lokales/artikelansicht/article/freches-kind-bringt-autofahrer-in-rage-64637.html

http://www.infranken.de/nc/nachrichten/lokales/artikelansicht/article/freches-kind-bringt-autofahrer-in-rage-64637.html?cHash=9eb5e91f15&tx_skpagecomments_pi1[offset]=4#CommentStart

Es entwickelt sich eine höchst kontroverse Diskussion, die sich auch in der Vielzahl der Kommentare zum Artikel widerspiegelt.

Ein treffender Kommentar dazu (#6 GabyB333 schrieb am 23.09.10 18:01):

Ein Ehepaar wird von einem schlecht erzogenen Rotzlöffel beleidigt und

– bekommt statt einer von verantwortungsvollen Eltern geforderten Entschuldigung des Rotzlöffels ein Gerichtsverfahren an den Hals,

– muss die Demütigung hinnehmen, sich für berechtigte Empörung über die äußerst üble Beleidigung „Fick dich selber“ auch noch bei dem Rotzlöffel entschuldigen zu müssen,

– muss trotz Entschuldigung bei dem Rotzlöffel (wofür eigentlich?!) satte 100 Euro „Schmerzensgeld“ (wofür eigentlich?!) auch noch unglaubliche 400 Euro bezahlen.

Und Rotzlöffel lacht sich ins Fäustchen und wird in seiner schlechten Erziehung noch bestärkt.

Chapeau, liebes Amtsgericht, wirklich gut gemacht!

Ich glaube schon lange, dass Rechtsprechung wenig mit _Recht sprechen_ zu tun hat, sondern vielmehr ein Jonglieren mit längst nicht mehr auf die heutige Gesellschaft anwendbaren Gesetzen ist, die Richter und Staatsanwälte Fesseln anlegt, wirklich gerecht zu (ver-)urteilen.

Das ist nicht nur traurig und bedenklich, sondern wirkt sich geradezu verheerend aus, wenn durch ungerechte Urteile der Gesellschaft signalisiert wird, dass Zivilcourage in Deutschland nur dann eine Heldentat ist, wenn der Zivilcourage Zeigende dabei medienwirksam zu Schaden oder gar zu Tode kommt.

Was der Rotzlöffel aus diesem unsäglich ungerechten Urteil gelernt hat, ist dieses:

§ 1

Respekt vor anderen Menschen muss ich erst haben, wenn ich strafrechtlich verantwortlich bin, vorher kann ich mich benehmen wie Sau. Respekt ist also nichts, was man immer haben sollte. Klingt logisch.

§ 2

Solange meine Eltern eine Rechtschutzversicherung haben, muss ich mich vor den Konsequenzen meines schlechten Verhaltens nicht fürchten. So ein Gerichtsverfahren ist ja auch viel spannender als eine Woche Hausarrest wegen „Fick dich selber“.

§ 3

Wenn ich einen Erwachsenen so lange reize bis ihm der Kragen platzt, bekomm ich hinterher sogar Geld dafür. Also kann ich mich sogar hinstellen und grinsend sagen: „Schlag mich doch!“. Freu mich schon, wenn ich die alten Knacker wiedersehe. Cool.

Was das Ehepaar aus diesem Urteil gelernt hat, ist dieses:

1. Recht haben bedeutet noch lange nicht, Recht zu bekommen.

2. Eine Entschuldigung zählt nichts mehr – solange in Deutschland jeder mit jedem Mist vor Gericht ziehen kann, ist eine Rechtschutzversicherung sinnvoller als ehrbares Verhalten.

3. Zivilcourage darf ich nur zeigen, wenn ich damit anderen Menschen helfe – wenn ich für mich selbst mit Zivilcourage eintrete, werde ich dafür bestraft.

4. Wenn ich das nächste Mal sehe, dass sich Jugendliche unflätig oder gar aggressiv verhalten, schaue ich lieber weg – sonst zahl ich womöglich wieder eine Strafe.

Dass durch solche Urteile und die damit verbundenen Konsequenzen das Verständnis zwischen den Generationen nicht gefördert, sondern empfindlich gestört wird, merke ich an mir: Ich bin absolut gegen Gewalt, ich bin geduldig und ich bin sehr tolerant, auch und gerade Jugendlichen gegenüber. Aber mein erster Gedanke, als ich diesen Artikel gelesen hatte, war: „Hätten die dem Rotzlöffel doch gleich eins auf die Glocke gegeben, dann hätte sich das wenigstens gerechnet.“ So viel zu den Gefühlen, die solche Fehlurteile unter „uns Alten“ auslösen.

Und auch ich werde künftig wahrscheinlich innerlich erst mal zurückzucken, wo ich bis jetzt beherzt dazwischengegangen bin, denn 500 Euro sind ein Haufen Geld für so ein bisschen Zivilcourage.

Fehlt es nicht auch an Zivilcourage in deutschen Gerichtssälen? Sollten Richter und Staatsanwälte nicht den gesunden Menschenverstand über Paragraphenreiterei stellen?

Fazit:

1. Dieses Urteil empfinde ich als Beleidigung für all die Menschen, für die ethische Werte wie Respekt, Achtung, Rücksicht, höfliche Umgangsformen und Zivilcourage wichtig sind.

2. Ich weiß jetzt, warum mein Mann (Georg Stöckel, Bundespolizeibeamter) sich bei jedem Einsatz am Wochenende von Horden schlecht erzogener Rotzlöffel-Fußballfans mit „Fick dich, schlag mich doch, du Scheißbulle!“ beleidigen lässt, ohne sie in ihre Schranken zu weisen. Weil er sich Dank der deutschen „Rechtsprechung“ selbst als Polizist damit aufs Glatteis begibt.

Und ich lande jetzt womöglich vor Gericht, weil ich den Rotzlöffel „Rotzlöffel“ genannt habe – und wissen Sie was? Das ist mir egal. Ich hab ja eine Rechtschutzversicherung.

Gaby Barg, Buchautorin

Stadtsteinach

Sieht man über den Tellerrand dieses Rechtstreits hinaus, und berücksichtigt dazu die Hartz4 und Integrationsdebatte, können unbequeme Fragen miteinander verknüpft und gestellt werden.

Wenn die Eltern als Primärerzieher von Kindern versagen, wer kann, soll, muss dann die Erziehung dieser Kinder übernehmen? Auch deshalb, um diesen Kindern Chancen im späteren Leben zu gewähren? Wer gibt Ihnen neben Bildung auch Maßstäbe in moralisch-ethischer und sozialer Hinsicht an die Hand, die Ihnen ein konfliktfreies Miteinander ermöglichen? Ist es dann nicht letztlich die Gesellschaft an sich, die diese Verantwortung trägt?

Und die Gesellschaft ist jeder Einzelne von uns. Auch der, der einem Rotzlöffel Grenzen des Umgangs miteinander aufzeigt. Gewaltfrei, ohne Frage. Aber wenn ein tippen auf die Schulter ggf. schon als Körperverletzung angesehen werden könnte? Wer wird sich da noch einmischen wollen?

Leider fördern solche Vorfälle wie in Kulmbach und deren juristische Aufarbeitung ganz klar das Nichteinmischung schlauer und billiger ist.

Die Gesellschaft braucht aber mehr Hinseher und Handler als Weggucker und Achselzucker.

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