Um die Strafe bzw. das Strafmaß des bei Hamburg mit Tempo 290 rasenden einordnen zu können, hier ein vergleichbarer Fall aus der Schweiz:
In der Schweiz gilt auf Autobahnen ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern. Überschreitungen von mehr als 25 Kilometern pro Stunde werden als strafbare Handlung gewertet. Im Fall des schwedischen Rasers muss deshalb ein Richter über die Höhe der tatsächlichen Strafzahlung entscheiden. Die Höhe der Strafe ermisst sich am Einkommen des Verkehrssünders. Schaut man sich im aktuellen Fall den Wagen an, dürfte dies nicht zu knapp sein.“
Ohne die tatsächlich verordnete Höhe der Strafe zu kennen zeigt de Vergleich, wie lächerlich wenig hierzulande lt. Bußgeldkatalog verlangt wird.