Radfahrstreifen – Schutzstreifen – Infos

Hier ein Ausflug in die weitestgehend unbekannten Details von Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer.

Zunächst zum Radfahrstreifen.

Radfahrstreifen haben grundsätzlich eine durchgezogene Linie als Markierung und werden mit dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet:

Dieses Schild legt auch die Benutzungspflicht für Radfahrer fest. Juristisch ist jedoch der Radfahrstreifen kein Teil der Fahrbahn. Das wiederum hat zur Konsequenz, dass die seit 2020 geltenden Abstände zu Radfahrern von 1,50 bzw. 2,00 Metern nicht gelten.

Er ist als Sonderweg für den Radverkehr kein Teil der Fahrbahn. Deshalb gilt § 5 Abs. 4 StVO nicht. Es gelten das allgemeine Rücksichtnahmegebot, das schon bis 1975 Grundlage für Mindestabstände von 1,5 bis 2 m war, sowie das Gefährdungsverbot nach § 1 Abs. 2 StVO.

Das mag spitzfindig sein, ist rechtlich aber die Sachlage. Daraus lässt sich wiederum folgern, dass Verkehrsjuristen eher weniger auf Fahrrädern unterwegs sind, denn als Radfahrer erschrecke ich mich wenn mir jemand zu nahe kommt, egal ob dazwischen eine Linie auf der Fahrbahn ist oder nicht.

Das Passieren von Radfahrenden auf einem Radfahrstreifen ist kein Überholen im engeren Sinn des § 5 StVO. Zu dichtes und gefährdendes Vorbeifahren fällt unter den erweiterten Überholbegriff (wie in § 315c StGB, Straßenverkehrsgefährdung): „wer falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt“. Das kann als Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat geahndet werden.“

Jetzt zum Schutzstreifen.

Der Schutzstreifen wird durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet und ist Teil der Fahrbahn. Daher gelten justisisch die einzuhaltenden Abstände bei Überholvorgängen (1,5 bzw. 2 Meter).

Beispiel:

Quelle: https://www.wuerzburgerleben.de/2018/09/05/unterschied-zwischen-schutzstreifen-und-radfahrstreifen/

Radfahrern stehen bei dieser Bezeichnung die Haare zu Berge, weil diese Streifen was auch immer bieten mögen, Schutz gehört definitiv nicht dazu. Schutzstreifen werden gerne von Kommunen als preiswerte Maßnahme missbraucht, um den vorhandenen Verkehrsraum ohne weitere Umbauten angeblich fahrradfreundlich zu gestalten und damit „angeben“ zu können, wieder soo viele Kilometer Radwege gebaut zu haben.

In der Realität sind sie erstens zu schmal, weshalb man nicht gefahrlos andere Radfahrer überholen kann, zweitens werden sie häufig mehr oder weniger direkt an rechts in Längsrichtung parkenden Fahrzeugen aufgemalt, was die sehr hohe Gefahr des Doorings, d.h., der Gefahr, mit einer sich plötzlich öffnenden Fahrertür zu kollidieren, in sich birgt. Und drittens verringert sich die für PKWs nutzbare Fahrbahnbreite um die Breite des Radfahrstreifens, was Überholen entweder unmöglich oder mindestens gefährlich macht.