Am Freitag Nachmittag hatte ich heute gerade nichts besseres zu tun und bin zur Polizei in Plattling marschiert.
Der Wunsch auch einmal in meinem Leben eine Strafanzeige aufzugeben war mein Begehr.
Nach passieren der Sicherheitsschleuse stand ich am Tresen und trug mein Begehr der Strafanzeige gegen die Fa. L. vor. Natürlich war ich bestens vorbereitet, so wie es allgemein empfohlen wird. Ich hatte eine einseitige Zusammenfassung geschrieben, samt allen relevanten Schriftstücken in Kopie, die ich als Anlage beigefügt habe.
Letztlich hat man sich bei der Polizei geweigert meine Anzeige entgegenzunehmen. Um es diplomatisch zu formulieren: interessant!
Der erste Polizist hörte mir aufmerksam zu, als es dann wohl zu komplex wurde entschwand er im Nebenzimmer und trug einem weiteren Beamten meinen Wunsch und die Fakten vor. Naturgemäß war mir klar, das die Komplexität des Vorgangs wohl nicht in 3 Minuten erfasst werden kann. Deshalb habe ich mich auch bei meinem Vortrag und dem Schreiben bewusst mit nebensächlichen Details zurückgehalten.
Wie hat der Polizist argumentiert? Er meinte, er könne keinen Betrug erkennen, den ein Betrug setzt die Absicht voraus.
Hier der Text dazu aus § 263 StgB Betrug:
Und die Absicht lässt sich eben nicht belegen. Ich erwiderte, dies könne man doch auch sonst niemals, nicht einmal bei einem gewöhnlichen Diebstahl lässt sich die Absicht nachweisen, das der Ladendieb das Diebesgut nicht doch aus Versehen mitgenommen hat. Die Absicht eine Straftat zu begehen ist also praktisch nie zu belegen. Es sei denn jemand kündigt so etwas öffentlich an, das sind dann allerdings entweder terroristische Kategorien oder aber welche der Kategorie „dümmste Verbrecher der Welt“.
Ich muss als Bürger auch nicht das StgB auswendig lernen um exakt zu wissen welche Straftat im juristischen Sinne zutreffend ist. Ich sagte dann es könne sich auch um Untreue handeln (§ 266 StgB).
Interessant war die Argumentation, ich könne derzeit gar nicht Anzeige erstatten, solange ich noch Mieter in der Wohnung bin :??:. Und wo die Kaution sich derzeit befindet sei völlig unerheblich :??:.
Genau das ist es eben nicht. Denn klar ist, beim derzeitigen Eigentümer ist sie nicht, das weis er genauso gut wie ich.
Wobei das Vertragsverhältnis zwischen der Fa. L und mir bereits seit August 2008 nicht mehr besteht. Insofern irrt der Polizist, denn wenn die Fa. L sich immer noch im Besitz einer (Geld)Leistung aus dem nicht mehr bestehenden Vertragsverhältnis befindet, so ist sie unrechtmäßig in diesem Besitz.
Interessant auch der mehrmalige Hinweis ich möge mich an einen Rechtsanwalt wenden zur Wiedererlangung meiner 660 Euro. Mir ist schon klar und ich sagte es auch so, dass die Strafverfolgung nichts mit den zivilrechtlichen Forderungen gemein haben. Aber ich sehe jemanden der eine Straftat begeht eben gerne für seine Tat bestraft. Das nennt sich Gerechtigkeit. Dafür lebe ich in einem RECHTsstaat.
Mir wurde noch geraten ggf. die letzten Mietzahlungen an den derzeitigen Eigentümer zurückzuhalten, um sie mit der Kautionsrückzahlung verrechnen zu können. Aber genau das ist vermutlich rechtlich äußerst wacklig, denn ich habe nie Kaution an den derzeitigen Eigentümer geleistet. Und ich kann schwerlich etwas von jemandem fordern, der nie eine Kautionsleistung von mir erhalten hat.
Ohne Not, denn das Gespräch verlief sachlich, wenngleich ich hartnäckig blieb, bot mir der Beamte an, dass ich gerne Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn einreichen könne. Interessant, weshalb der Vorschlag überhaupt erfolgte.
Würde jemand auf den Gedanken kommen, im schönen Bayern sind die Kriminalstatistiken vielleicht nur deshalb immer so schön blendend gut, weil es viele Straftaten gar nicht in die Statistik schaffen, mir fiele so spontan keine Erwiderung ein…:DD Oder gar nicht auszudenken, jemand würde behaupten, bei der Polizei will sich keiner Arbeit machen lassen…:crazy: