Maskenpflicht am Arbeitsplatz

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Das sollte jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin wissen. Ab heute gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz in Bayern, wenn der Wert von 35 Neuinfektionen pro 100000 Einwohnern in den vergangenen 7 Tagen überschritten worden ist.

Da dies in vielen Städten und Landkreisen der Fall ist, wird das Maskentragen in Betrieben nun zum Alltag gehören.

Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-589/

https://www.br.de/radio/bayern1/maskenpflicht-bayern-100.html

Auszug aus einem guten Kommentar von Cerstin Gammelin in der Süddeutschen:

„Im Grunde genommen geht es um eine simple Rechenaufgabe. Um die Dynamik der Neuinfektionen zu brechen, müssen die Kontakte halbiert werden. Wenn als gesetzt gilt, dass die Wirtschaft sowie Schulen und Kitas offen gehalten und dort keine Kontakte reduziert werden, bleiben nur die privaten Kontakte. Das hört sich abstrakt gerechnet logisch an.“