zunächst die Fakten:
Mit 200 km/h auf der B 85 gemessen
Bruck in der Oberpfalz. Am Donnerstag gegen 14 Uhr fiel einer Zivilstreife der Verkehrspolizei Regensburg auf der Bundesstraße 85 im Bereich Bruck in der Oberpfalz der Fahrer eines Sportwagens der Marke Ford auf, dessen junger Fahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr.
Bei der anschließenden Geschwindigkeitsmessung stellten die Beamten fest, dass der Fahrer bei leichtem Nebel und feuchter Fahrbahn mit einer Spitzengeschwindigkeit von etwa 200 km/h unterwegs war.
Der junge Mann aus dem Landkreis Schwandorf darf sich auf ein dreimonatiges Fahrverbot und 1.200 Euro Bußgeld einstellen.
http://www.idowa.de/aktuell/container/container/con/793602.html
Bemerkenswert sind nun zwei Kommentare von Lesern, die ich auch hier wiedergeben möchte:
„rudi| 28.10.2010 07:04 | 122 Bewertungen
Wozu die ganze Aufregung
Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Sicher gefährdet er andere auch, aber meistens betrifft es diese Raser selber wenn was passiert.“
„Autofahrer| 28.10.2010 11:59 | 77 Bewertungen
Übertrieben
Ich finde das nicht schlimm, wenn mal eine 2 oder 3km lange übersichtliche gerade komm und man sein Auto oder Motorrad schnell mal auf 200 oder so rauf lässt. Man Gott ist das so schlimm? Der wird doch nicht kontinuierlich 200 gefahren sein!!!!! Auf der Autobahn oder Schnellstraße fährt man es doch auch.“
Erst am Montag stand ein Bericht eines Unfalls in der Zeitung, bei dem eine 19-jährige auf die Gegenfahrbahn kam (vermutlich überhöhte Geschwindigkeit) und frontal mit einem entgegen kommenden Fahrzeug zusammen stieß: 2 Tote, 2 Schwerstverletzte.
Soviel zum Argument, es beträfe meistens den Raser selbst. Das tut es nicht. Auf einer öffentlichen Straße ist die Präsenz anderer Verkehrsteilnehmer niemals auszuschließen.
Wer wie der junge Fahrer Dritte unbeteiligte Menschen einem Risiko für deren Leib und Leben vorsätzlich aussetzt, hat auf einer öffentlichen Straße nichts verloren.
Es zeigt auch, dass das Verantwortungsbewusstsein für das Leben Dritter nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr erworben wird.
Diesbezüglich ist auch der Führerschein mit 17 kritisch zu hinterfragen, den neben einer körperlichen Reife bedarf es auch einer geistigen Reife, um am öffentlichen Straßenverkehr mit einem PKW mit all seinen Gefahren teilnehmen zu können.
Und bezogen auf den Kommentator „Autofahrer“:
Wer offenkundig noch nicht einmal den Unterschied zwischen Autobahn und Bundesstraße u.a. bezüglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verstanden hat, sollte besser nicht mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen verkehren.
Wer meint sich eigene Gesetze auf einer öffentlichen Straße genehmigen zu dürfen, hat ebenfalls nichts dort verloren. Wer Motorsport betreiben möchte kann dies auf der Nordschleife und anderen abgesperrten und dafür vorgesehenen Rennstrecken tun. Niemand außer der betreffenden Person selbst wird geschädigt, wenn diese sein Auto gegen die Streckenabsperrung setzt.
Hier noch ein Link mit hoffentlich abschreckenden Unfallberichten junger Verkehrsteilnehmer:
http://www.verkehrsirrsinn.de/risikogruppen/achtzehn/schwere-autounfaelle-mit-jungen-autofahrern-im-juni-2010_983.html
Die Anzahl der getöteten Personen zwischen 18 und 24 Jahren ist übrigens mehr als doppelt so hoch wie der Gesamtdurchschnitt der getöteten Personen (116 zu 51 pro 1 Million Einwohner). Keine Altersgruppe ist derart gefährdet!
„Die Hauptrisikogruppe im Straßenverkehr ist jedoch nach wie vor noch die Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen, in der es besonders viele Fahranfänger gibt. 19% aller Getöteten und jeder fünfte Verletzte im Straßenverkehr gehörten zu dieser Altersgruppe, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur 8,3% betrug.“
http://www.verkehrsirrsinn.de/unfallzahlen_jahr_2009.html#oben