Jung männlich hirnlos – keine aussterbende Spezies

Schade dass es diese Spezies immer noch gibt und es Beispiele für Evolution 1.0 dergestalt gibt:

Die VPI Rosenheim stoppte am 5. August einen jungen Motorrad-Rowdy bei seiner rücksichtslosen Fahrt auf der A8.

Pressemeldung der VPI im Wortlaut

Raubling – Eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim befuhr am 05. August, gegen 16.10 Uhr, die A8 in Fahrtrichtung Salzburg. Zunächst wurde der Streifenwagen von einem Motorradfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit überholt. Kurz vor dem Autobahndreieck Inntal befuhr der Kradfahrer den rechten Fahrstreifen bei knapp 100 km/h auf dem Hinterreifen und machte für einige Zeit einen sogenannten „Wheelie“ mit seinem Motorrad.

Aufgrund des starken Verkehrsaufkommens bildete sich anschließend ein Stau auf der Autobahn. Das hinderte der Motorradfahrer aber nicht daran die Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge missbräuchlich zu befahren. Mit knapp 140 km/h befuhr der Kradfahrer die Rettungsgasse und überholte mehrere im Stau stehende Fahrzeuge.

Kurz vor der Anschlussstelle Rosenheim wurde der Verkehrsteilnehmer mit Blaulicht und Martinshorn gestoppt. Der 20-Jährige aus dem Landkreis Rosenheim zeigte sich zugleich sehr einsichtig und entschuldigte sich für sein Verhalten.

Gegen ihn wird ein Bußgeldverfahren von mehr als 300 Euro, zwei Punkten und einen Monat Fahrverbot eingeleitet. Auch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert.

Lächerliche Strafen für ein derartig gefährliches und gefährdendes Verkehrsverhalten. Hier sollte dass Fahrzeug als potentielle Tatwaffe beschlagnahmt werden, der Führerschein für mindestens 1 Jahr entzogen werden, eine psychologische Prüfung zur Feststellung der geistig-sittlichen Reife des Täters zwingend erfolgen und ein Bußgeld im 4-stelligen Bereich Minimum sein.

Die Summe der Verkehrverstöße sollten additiv und nicht dem Prinzip der höchstgeahndeten Strafe sein, also das Befahren der Rettungsgasse zählt allein, den dieses Delikt allein führt zu 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot. Dazu sollte der Vorsatz der Tat mit einer Verdopplung der Geldstrafe automatisch greifen.

Solche Unikate haben im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen.