Schade dass es diese Spezies immer noch gibt und es Beispiele für Evolution 1.0 dergestalt gibt:
Pressemeldung der VPI im Wortlaut
Lächerliche Strafen für ein derartig gefährliches und gefährdendes Verkehrsverhalten. Hier sollte dass Fahrzeug als potentielle Tatwaffe beschlagnahmt werden, der Führerschein für mindestens 1 Jahr entzogen werden, eine psychologische Prüfung zur Feststellung der geistig-sittlichen Reife des Täters zwingend erfolgen und ein Bußgeld im 4-stelligen Bereich Minimum sein.
Die Summe der Verkehrverstöße sollten additiv und nicht dem Prinzip der höchstgeahndeten Strafe sein, also das Befahren der Rettungsgasse zählt allein, den dieses Delikt allein führt zu 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot. Dazu sollte der Vorsatz der Tat mit einer Verdopplung der Geldstrafe automatisch greifen.
Solche Unikate haben im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen.