Jung männlich Auto strohdumm: passt

Einige meinen das seien nur Klischees, die Realität ist aber folgende:

„Er mag sich cool vorgekommen sein, doch die Polizei nennt das Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Ein 18-jähriger Autofahrer Pkw-Fahrer war am Samstag um 21.30 Uhr auf der Staatsstraße unterwegs und hatte es nach Polizeiangaben auf seinen Vordermann – einen 21-Jährigen – abgesehen. Er fuhr dem Älteren mehrmals so dicht auf, dass die Scheinwerfer des Pkw nicht mehr im Rückspiegel sichtbar waren. Anschließend scherte der 18-Jährige aus, fuhr ohne zu überholen auf gleicher Höhe neben dem Geschädigten her und bremste ihn aus. Der 21-Jährige musste stark bremsen, um einen Auffahrunfall zu verhindern. Der Drängler hat sich eine Anzeige wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs eingehandelt.“

Und weil junge Männer so handelnd keine Einzelfälle sind hier noch ein Beispiel:

Völlig unverantwortlich handelten zwei junge Autofahrer in Dingolfing. Wie die Polizei am Dienstag mitteilt, rasten die beiden bereits in den frühen Morgenstunden des 8. Januars auf spiegelglatter Fahrbahn mit knapp 150 Sachen über die Landshuter Straße.

Aufgrund der Witterungsverhältnisse nahmen die Beamten der Verkehrspolizei Landshut, die eine routinemäßige Geschwindigkeitskontrolle durchführen wollten, schon an, auf geringe „Ausbeute“ zu stoßen, wie sie selbst berichten. Doch weit gefehlt. Schon kurz nach Beginn der Kontrolle – gegen 1.20 Uhr – erwischten sie die beiden Verkehrssünder im Alter zwischen 20 und 25 Jahren, die sich nach Polizeiangaben wohl ein Rennen lieferten.

Bei erlaubten 70 km/h hatten die Autos etwa 145 Sachen auf dem Tacho, waren also mehr als doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt. Zudem hielten sie nur sehr geringen Abstand zueinander. Bei den winterlichen Straßenverhältnissen ein „Himmelfahrtskommando“, so die Polizei. Beide erwartet nun eine Geldstrafe in Höhe von 440 Euro, ein Fahrverbot von zwei Monaten und zwei Punkte in Flensburg.“

440 Euro? Ein Betrag für den mal noch nicht einmal ein IPhone 6 bekommt, eine Taschengeldstrafe…mehr nicht…

Liebe Redakteure solcher Artikel: bitte schreiben sie nicht von einer Sünde wenn es sich um eine vorsätzliche Tat handelt. Durch diese Art von Begrifflichkeiten werden solche menschengefährdenden Taten verharmlost.