Ein wenig mehr Informationen und Fakten sind hier zusammengestellt:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,678478,00.html
Die entscheidende Frage daraus lautet:
„Warum soll sich ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger dem oft deprimierenden Bewerbungs- oder Qualifizierungsmarathon stellen, wenn er mit einem Vollzeitjob genauso viel oder nur wenig mehr Geld verdienen würde wie mit Hartz IV?“
Dazu kommt neben der menschlichen egoistischen Schwäche im Allgemeinen noch das Faktum, bei 7 x 24 in den eigenen Wänden durch gelegentliche Schwarzarbeit wesentlich mehr netto erwirtschaften zu können. Es ist daher prinzipiell nicht verwerflich, unter der Annahme, der Mensch sei schlecht, ihm seine „Schlechtigkeit“ zum Vorwurf zu machen. Daher bedarf es eines Korrektives unter dem Schlagwort „Fordern“.
Es erscheint nur logisch, dass mit einem höheren Hartz4-Satz der Anreiz zu regulärer Arbeit im Niedriglohnsektor verringert würde. Und die Zuverdienstmöglichkeiten zu verbesseren erscheint plausibel. Und es würde der Grundsatz von Guido Westerwelle gelten: Wer arbeitet muss mehr netto haben als der der nicht arbeitet!
Fördern und Fordern…Diese Begriffe wurden von den Regierenden nur einseitig umgesetzt….nämlich nur durch Fordern.
Gefördert wird schon lange nicht mehr und freie Entscheidungen werden garnicht erst zugelassen.
Was ist die Zahlung von staatlichen Leistungen den anderes als „Fördern“? Demnach wird jeder der Hartz4 bezieht gefördert!
Es steht jedem frei auf die staatliche Gabe von Geld zu verzichten oder wird jemand dazu gezwungen Geld anzunehmen?
Überlebenszahlungen sind ein Grundrecht und haben nichts mit fördern zu tun.
Nur setzt die Umsetzung des „Grundrechts“ voraus, dass jemand dem Staat die Mittel durch Steuerzahlungen zukommen lässt.
Für weite Teile dieser Erde gelten diese Überlebenszahlungen nicht als Grundrecht. Dort müssen die Menschen wirklich arbeiten um zu überleben.
Und überleben ist möglich ganz ohne Handy, DSL- und Festnetzflat und LCD- oder Plasma TV! Insofern liesse sich noch einiges kürzen, wenn es nur ums überleben ginge!
wieso ist ein mensch schlecht, wenn er seinen miesen hartzsatz mit ein bis-
chen schwarzarbeit aufpept. das ist ein zeichen von intelligenz und lebens-
willen statt nur bei flaute dümpelnd zu überleben, schlecht ist das nicht.
und wenn jemand nun wirklich nicht arbeiten will – aus welchen gründen auch
immer – das recht darauf läßt sich auch aus dem grundgesetz herleiten, da
gibt es ein recht auf freie entfaltung der persönlichkeit und die zwangsar-
beit ist abgeschafft – also wer nicht arbeiten will, verdient ebenso unter-
stützung wie alle anderen.
logisch wäre es lediglich, wenn wir alle uns gegenseitin voller respekt,
nächstenliebe und solidarität begenen – beziehen wir sogar den armen,
strunzdummen westerwelle da mit ein, wer soviel blödsinn redet, hat es am
nötigsten!
Die Frage ist, ob jemand, der nicht arbeiten will, von der Gesellschaft finanziert werden soll. In unserer heutigen Gesellschaftsform lautet die Antwort NEIN!
Seltsame Logik:
Betrug ist ein Zeichen von Intelligenz!
Nein, es ist keine Frage von gut oder schlecht. Betrug ist ein Straftatbestand (§ 263 StGB )
Wieso sollte derjenige, der sich aus freien Stücken dazu entschließt nicht zu arbeiten von dem unterstützt werden, der dies tut? Schon mal darüber nachdacht, woher die Unterstützung käme, wenn sich jeder zur nichtarbeit entschlösse?
bitte nicht diese argumentation! wenn das jeder machen würde… also bitte,
es macht eben nicht jeder, es ist eine dieser typischen scheinargumentatio-
nen, mit denen spaltung und entsolidarisierung betrieben werden! und es
geht nicht um betrug, betrug im strafrechtlichen sinne bei hartzvier ist
m.E. als rechtfertigender notstand nicht strafbar, übergeordnet sind die
grundrechte, die neben menschenwürde und gesundheit eben auch frei wahl
des berufs, des arbeits- und ausbildungsplatzes und frei wahl des lebens-
stils beinhalten.
die meisten menschen haben ein sehr gutes sozialverhalten und sind sich ih
rer gesellschaftspolitischen verantwortung durchaus bewußt, leider wissen
sie nicht um ihre grundrechte. und sehr viel arbeit – vornehmlich alten-
pflege, kindererziehung, hausarbeit – wird leider unbezahlt und meist von
frauen verrichtet.
Spalten und entsolidarisieren tut derjenige, der ohne Not Leistungen, die andere erbracht haben, sich erschleicht. Und wer schwarzarbeitet betrügt. Völlig unabhängig, ob er Arbeitsloser oder abhängig Beschäftiger ist. Er schadet der Allgemeinheit und genau den Menschen, die wirklich bedürftig sind.
Die Argumentation Schwarzarbeit sei „rechtfertigender Notstand“ und damit nicht strafbar, ist interessant. Was kommt danach? Rechtfertigt der „Notstand“ auch einen Diebstahl, gar, um den Gedanken weiterzuspinnen, einen Totschlag, um an ein bestimmtes Gut zu gelangen?
Grundrecht auf Gesundheit? Auf die Quelle des Paragraphen im Grundgesetz bin ich sehr gespannt! Im Artikel 2 des GG steht jedenfalls etwas anderes!
Dem letzten Absatz ist nicht viel zuzufügen. Ausdrücklich, es geht nicht um die Menschen, die sich korrekt und sozial verhalten und gerechtfertigte Ansprüche gelten machen. Es geht um diejenigen, die durch ihr unsoziales Verhalten, durch Betrug Leistungen der Allgemeinheit in Anspruch nehmen die Ihnen nicht so oder in einem entsprechenden Maße zustehen. Die auf Kosten Alter, Schwacher und Behinderter Menschen schmarotzen. Denen gehört die Solidarität der Gesellschaft, nicht jedoch dem 25-jährigen ledigen gesunden jungen Mann im Landkreis Freising der bei 3 % Arbeitslosigkeit nicht arbeiten will!
eben, wer „ohne not“ leistungen erschleicht. wer jedoch ist mehr in not als
ein mensch, der weniger als das existenzminimum zum leben hat! und das
grundrecht auf gesundheit leitet sich aus dem recht auf leben und körperli-
che unversehrtheit her. und hallo: diejenigen, die durch ihr unsoziales ver-
halten leistungen der allgemeinheit in anspruch nehmen, auf kosten alter,
schwacher, behinderter schmarotzen – richtig, die beziehen kein gehalt oder
sozialgeld sonder diäten und fliegen mal kurz privat mit der bundeswehr,
der bruchhansa oder anderen in urlaub oder gar mit dienstwagen und streichen
nebenbei ein paar spenden von hotelbesitzern ein … himmel ja, diese böse
wichter habe ich doch echt vergessen!
ich bereue es aber es tut mit nicht leid, lieber, boccuse, daß ich für dich
und auch für die politiker, deren meinungen du so selbstlos vetrittst,
tiefes mitgefühl empfinde.
„wer jedoch ist mehr in not als ein mensch, der weniger als das existenzminimum zum leben hat! „
Ohne zu hinterfragen, ob der Mensch sich selbst ganz bewusst dazu entschieden hat nicht arbeiten zu wollen, obwohl er vielleicht könnte, macht eine Antwort auf die Frage keinen Sinn. Es ist nicht die Not an sich, sondern das warum der Mensch in der Notsituation ist, die die eigentliche Frage ist und woraus auch aus moralischen Gründen ein Anspruch abgeleitet werden muss!
Körperliche Unversertheit und Gesundheit sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wen sollte man anklagen und bei wem das Recht einklagen, wenn man an Krebs erkrankt! Absurd!
Der Rest ist leider ein Abschweifen in Stammtischparolen. Warum solidarisieren sich Hartz4 Empfänger automatisch mit allen unter Ihnen befindlichen schwarzen Schafen? Als Autofahrer habe ich doch auch kein Verständnis für denjenigen anderen Autofahrer, der am Parkplatz beim ausparken ein anderes Auto beschädigt und Fahrerflucht begeht. Der gehört angezeigt und bestraft.
ich weiß nicht, mit wem sich hartvierempfänger oder autofahrer solidarisie-
ren, ich weiß nur, wem meine persönlichen sympathien und meine solidarität
gelten, denn ich beziehe weder geld von der ARGE noch fahre ich ein auto
und ja, selbstverständlich hat weder mensch noch gesetz noch administrative
anweisung das recht zu hinterfragen, ob und warum ein mensch nicht arbeitet
– frage ich etwa eine verheiratete hausfrau mit zwei kindern warum sie in
keinem sozialversicherungspflichtigen arbeitsverhältnis steht?
natürlich nicht, genausowenig wie ich jeden anderen menschen. und was die
gesundheit anbelangt: schau an, schau an, da haben schon einige menschen
mit krebs, asthma, rückenbeschwerden etc. ihr grundrecht auf körperliche
unversehrtheit eingeklagt. nicht alle haben recht bekommen aber das recht
auf körperliche unversehrtheit beinhaltet eben nicht nur schutz vor schlä-
gen sondern auch schützt auch vor krankmachenden verhältnissen am arbeits-
platz und anderswo
herzliche grüße vom heutigen stammtisch, komm` doch auf ein bier vorbei!
Selbstverständlich muss jeder Hartz4 Empfänger Auskünfte über seine Lebensverhältnisse inkl. Arbeitsverhältnisse erteilen, bevor er staatliche Leistungen erhält. Der Staat hat das Recht und die Pflicht dazu, schon um gegenüber den „treuen“ Steuerzahlern einen Mißbrauch von Steuermitteln zu verhindern.
Nochmal: es gibt kein Grundrecht auf Gesundheit. Wo ist die Klage von Max Mustermann, der an Krebs erkrankte, von Erna Musterfrau, die an Demenz erkrankte, gegen die Bundesrepublik Deutschland? Bitte um Belege!
Nochmal: körperliche Unversehrtheit ist kein Synonym für Gesundheit. Niemand kann von Staats Wegen einem Bürger „Gesundheit“ garantieren. Der Staat hat nicht die Aufgabe seine Bürge vor einem Schnupfen zu bewahren, noch kann der Bürger den Staat in Regress nehmen, wenn der einen Schnupfen bekommen hat.
bitte beziehe dich doch auf das, was ich schrieb! erstens: wir leben doch
hoffentlcih nicht in einem überwachungsstaat, wo nach herzenslust gesinnungs
schnüffelei betrieben wird. zweitens: wer anträge stellt, sollte nur daten
und fakten angeben müssen, eine frage nach dem „warum“ ist aus datenschutz-
rechtlichen gründen nicht statthaft. bei anträgen darf nicht von vornherein
von einer betrugsabsicht des antragstellers ausgegangen werden, also vom ge-
neralverdacht – das ist nämlich auch strafbar. und:
selbstverständlich impliziert das recht auf körperliche unversehrtheit die
gesundheit. um mal beim hatschibatschi schnupfen zu bleiben: wer sich ei-
nen schnupfen holt, weil der staat – in diesem falle vertreten durch ARGE
oder sozialhilfe – ihm heizung und warme kleidung verweigert, kann gegen
den staat – vertreten durch… – klagen, da sein recht auf körperliche un-
versehrtheit verletzt wurde.
wünsche dir einen schönen guten morgen
„bitte beziehe dich doch auf das, was ich schrieb! „
Tue ich:
„…selbstverständlich hat weder mensch noch gesetz noch administrative
anweisung das recht zu hinterfragen, ob und warum ein mensch nicht arbeitet…“
Dies als Beleg dafür, das Du sogar anzweifelst, ob der Staat überhaupt einen Antrag mit Angaben vom potentiellen Leistungsempfänger verlangen darf!
Natürlich darf jeder mit Verweis auf welche Gründe auch immer Auskünfte verweigern.
Beispiel:
Termin mit Arbeitsvermittler. Herr Mustermann nimmt den Termin nicht wahr. Auf die Frage vom Arbeitsvermittler, warum der zum Termin nicht gekommen ist, antwortet Herr Mustermann nicht.
Ebenso verhält sich Herr Mustermann bezüglich vereinbarter Vorstellungstermine bei Unternehmen.
Wenn nun Herr Mustermann ohne Angabe von Gründen die Kooperation verweigert, ist es vollkommen gerechtfertigt, seine Ansprüche zu kürzen bzw. zu verweigern (Prinzip Fordern).
Es ist also nicht immmer klug und taktisch geschickt sich auf datenschutzrechtliche Gründe zu berufen und Auskünfte zu verweigern. Es könnte doch sein, dass tatsächlich Gründe vorgelegen haben, die Termine nicht wahrnehmen zu können (z.B. Krankheit, Schneechaos etc.). Gelegentlich erleichtert man beiden Seiten das Leben, wenn man kommunikativ kooperiert.
Gesundheit ist ein viel umfassenderer Begriff als körperliche Unversehrtheit. Ein Recht auf Gesundheit würde doch z.B. auch bedeuten, dass jeder von Bluthochdruck und Diabetes verschont bleiben müsse. Und der Staat Schadenersatz bei Demenzerkrankung oder Parkinson zahlen müsste. Das kann nicht ernsthaft Diskussionsthema sein oder?
lieber boccuse,
bitte nimm´es mir nicht übel, aber ich lasse mich mit einem derart ignoran-
ten, inkompetenten menschen wie dir auf keine diskussion mehr ein. was du
schreibst, ist blödsinn. ich hatte gehofft, dir dies klarmachen zu können a-
ber es gibt eben menschen bei denen das hirn nicht funktioniert.
wünsche dir trotzdem – oder gerade deshalb – alles gute!
Eine derartiges Abgleiten in persönliche Beleidigungen zeigt sehr viel von der wahren Gesinnung eines Menschen. Und dem Mangel an überzeugenden Argumenten ohnehin.
warum bist du nicht schon bei hartz4 in der südsee? palmen, strand, hängematte, freibier und rauchen bis zum abhusten?
ich wünsche mir das jeder deutsche der diesen unsinn glaubt und daherredet sofort auf´s amt geht und nicht arbeitslosengeld 1 beantragt sondern gleich hartz 4. aber bitte nicht weinen, die realität ist unfreundlich!
der wunderbaum
So kann man nur fragen, wenn man die Schikanen der Behörden für H4 nicht kennt. Die lassen einen ja nicht in Frieden. Da jagt eine Schikane die andere. 1-Euro-Jobs und Gabelstablerkurse. Um da raus zu kommen, schreiben viele HUNDERTE von Bewerbungen.
Früher schrieb man 1 – 2 davon, und hatte einen Job.
Jetzt ist das anders.
Interessante These:
einen Weiterqualifizierungungskurs kostenlos zu erhalten und dies als „Friedensstörung“ des alltäglichen Müssiggangs und „Schikane“ anzusehen.
Warum sich also weiter schikanieren lassen, ein Verzicht auf den Leistungsempfang genügt und alles wird gut *g*!
„weiterqualifizierungskurs“ lächerlicher versuch die statistik zu schönen,den da werden die meisten steuergelder verblasen an selbsternannte weiterbildungsgurus und wieviele sind durch solch steuerfinanzierten schwachsinn der nur wieder gelder in die taschen von geldgeilen aber nichtsbringenden fördermaßnahmenanbieter spült in längerfristige vollzeitbeschäftigung gebracht worden?,ist genau so schwachsinnig wie die förderung der arbeitgeber wenn sie langzeitarbeitslose einstellen,die kassieren den zuschuß und bei ende ist auch der arbeitslose wieder arbeitslos und der nächste rückt nach damit die zuschüße fließen,wer nicht mindestens noch für eine lange zeit eine arbeitsplatzgarantie gibt um fördermittel für den anfang zu erhalten müßte das geld sofort rückerstatten,der normale alg-empfänger bekommt auch kaum finanzielle förderung da sich meist mit kannbestimmung rausgeredet wird um eine vollzeitstelle anzutreten
Schaut euch mal die Trägerlandschaft an, wer ist denn da teilweise Geschäftsführer? Da sind einige ehemalige BA-Mitarbeiter dabei.
Es kommt auf die Fördermaßnahme an. Klassiker: Wenn ein IT-Fachmann ein Computerkurs machen muss
Die Jobcenter werden immer mehr zu Arbeitsagenturen. Die Vermittler geht es nur darum, die Arbeitslosen in Maßnahmen zu packen. Passende Maßnahmen sind selten, obwohl diese nach dem SGB II gewollt waren. Viele Jobcenter hatten Anfangs durchaus kreative Ideen. Diese Ideen wurden aber von der BA in Zusammenarbeit mit dem Bundesrechnungshof kassiert.
Die BA und mittlerweile auch die Jobcenter erkennen nicht, dass es nicht jeder in die 08/15-Maßnahmen passt.
Vermittler der BA und Jobcenter sind nur noch Zahlenlieferanten. So gibt es Vorgaben, eine gewisse Kundenkontaktdichte zu erzielen und Eingliederungsvereinbarungen abzuschließen. Da kann es vorkommen, dass ein Hilfebedürftiger, der in einer Maßnahme ist, während dieser Maßnahme unsinnigerweise eine neue Vereinbarung unterschreiben muss, nur damit die Zahlen stimmen. Dieser bürokratische Unsinn der BA ist es, der die Leute aufregt und nicht die Qualifizierung ansich.
Auch der Spiegel hat – wie in den Medien leider üblich – die falschen Berechnungsgrundlagen :no:
Regelsatz für Alleinerziehende: 359,-
Sozialgeld für Kinder von 7 – 14 Jahren je 251,-
Mehrbedarf für Alleinerziehende mit 2 Kindern: 129,-
Macht zusammen 990,- Euro.
508,- Euro Miete & NK ohne Strom erschein in den nicht so gebrauchten Bundesländern fast schon hoch, nehmen wir die aber mal mit.
508,- : 3 (gleicher Anteil für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) = 169,34 (aufgerundet)
zzgl. Kindergeld (2x 184,-) (wir nehmen mal den höchsten Satz) = 368,-
Die werden schonmal auf den Kinderanteil der KdU (und, da immer noch ein Überschuß bleibt, auch auf der KdU der Mutter) angerechnet; ändert de facto nichts am Nettoendwert, da aber Kindergeld allen hierzulande zusteht, ist es doch ein entscheidender Punkt in der Gesamtbetrachtung.
So, auf die 1392 Euro Netto inkl. Kindergeld kommen dann noch aufstockende ALG II-Leistungen wie folgt:
Die 1392,- Nettoverdienst reduzieren sich also nochmal deutlich (um spontan geschätzte min. 100 – 150 Euro, je nach Wegstrecke zur Arbeit auch deutlich mehr) und werden erstmal auf die 1498,- Euro ALG II angehoben.
Desweiteren kommt der anrechnungsfreie Zuverdient von 100,- obendrauf und in diesem Fall 10% des Bruttoeinkommens.
Ach – und dann ist da noch der Kinderzuschlag in Höhe von min. 140,- je Kind.
Oh – als Arbeitnehmer hat man doch deulich mehr, denn als Arbeitsloser.
Dennoch – es stimmt, es muß endlich etwas geändert werden, das Lohnabstandsgebot, welches durch die Agenda 2010 und die Hartz IV-Reformen stark beeinträchtigt wurde, muß wieder hergestellt werden.
Der einzig annehmbare Weg dahin ist es, die Löhne im sog. Niedriglohnbereich zu erhöhen.
Denn die alternative Lösung, den ALG II-Regelsatz zu kürzen, verstößt zum ienen gegen das GG, zum anderen löst er keine Probleme sondern schafft lediglich neue, denn insbesondere diejenigen, welche jetzt schon trotz Vollzeittätigkeit auf staatliche Hilfe angewiesen sind werden zu großer Zahl nicht länger unterstützt, da sie ja „zuviel“ verdienen.
P.S: Weder 400,- Euro-Jobs noch Schwarzarbeit wächst – insbesondere in dne neuen Bundesländern – auf Bäumen…
Hallo Boccuse
Bezüglich Deiner Argumentation scheint mir es doch an der Zeit zu sein, Dir ein paar Informationen zu kommen zu lassen, da Du offensichtlich über einige Dinge nicht wirklich informiert scheinst.
Kommen wir mal zum Grundgesetz:
So bezweifeltst Du das Recht auf Gesundheit im Artikel 2 Abs 2. Nun gut dann will ich Dir mal ein wenig Nachhilfe geben:
Also jetzt mal wörtlich zitiert:
Artikel 2 des Grundgesetzes [Allgemeines Persönlichkeitsrecht]:
Absatz 2 : „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ Die Freiheit der Person ist unverletztlich.
Was glaubst Du denn, was körperliche Unversehrtheit u. a. beinhalt? Natürlich auch das Recht auf Gesundheit und gesundheitliche Versorgung, so weit dass natürlich möglich ist. Und zwar vollkommen unabhängig ob Du reich oder arm bist, oder ob du einen Arbeitsplatz hast oder eben nicht.
Dann scheinst Du mir auch sehr verliebt zu sein in einem schon sehr primitiven Populismus nach dem Vorbild eines Herrn Westerwelle. Mag sein, dass Du sogar selbst Mitglied der FDP bist, so wie Du jedenfalls argumentiertst, muss man / frau doch davon ausgehen.
So scheinst Du irgendwie dass deutsche System, dass sich als soziale Marktwirtschaft kennzeichnet, immer noch nicht begriffen zu haben.
Lieder ist nun mal so, dass ein kapitalistisches System immer wieder Massenarbeitslosigkeit produziert und dass schon seit einigen Jahrhunderten. Aus der Erfahrung der Weimarer Republik heraus, wo diese Massenarbeitslosigkeit zu einer Massenverelendung mit der Folge des anschließenden Naziregimes mit 6 Millionen vergasten Juden und dem 2 Weltkrieg führte, sollte mit dem Sozialstaatsgebot des 1949 geschaffenen Grundgesetzes ein erneut aufkommender Faschismus aus blanker Not heraus, unbedingt verhindert werden. Und das hat ja auch Gott lob seit über 6o Jahren hervorragend funktioniert.
Deshalb solltest Du mit Deinen Vorschlägen zur weiteren Reduzierung des ALG 2 / Hartz IV äußerst vorsichtig sein.
Auch scheinst Du immer noch nicht begriffen zu haben, dass nicht vermeintliche Faulheit von Arbeitslosen das eigentliche Problem sind, sondern eben einfach die Tatsache, dass schlicht und ergreifend seit Jahrzehnten Millionen Arbeitsplätze fehlen und nach wie vor abgebaut werden. Zumindest Arbeitsplätze von denen man auch tatsächlich menschenwürdig leben kann. Selbst wenn der eine oder andere Arbeitslose vermeintlich faul sein sollte und deshalb nicht arbeiten gehen will, würde das Problem dadurch nicht verschärft werden.
Der Popanz den nicht nur Du da aufbaust, geht zurück bis eben in die Zeit der Weimarer Republik, dass heißt, dass man Millionen Menschen perpektivlos auf die Straße gesetzt und sie dann als Faulenzer und Sozialschmarotzer beschmutzt hat, um damit so wie wir das aktuell erleben, die Kürzungen von Unterstützungsleistungen zu rechtfertigen.
Leider hat dass aber immer zum Nachteil, dass dadurch die Binnennachfrage weiter absinkt, weil eben immmer weniger Menschen produzierte Waren kaufen konnten, mit der Folge dass sich die Arbeitslosigkeit noch weiter verschärft. Ist ja wohl auch irgendwie logisch. Das bedeutet, je mehr Armut Du für Arbeitslose oder die Ausweitung eines Niedriglohnsektors fordertst, um so mehr gefährdest Du Deinen eigenen Arbeitsplatz. Also vorher nachdenken, bevor Du hier weiterhin solch einen Unsinn erzählst. Es sei denn, Du willst selbst demnächst Hartz IV – Betroffner werden. Je mehr Du Verzicht für Arbeitslose fordertst, um so schneller bist du selbst Betroffener.
Im übrigen vergist Du bei Deiner Argumentation, dass ein Mensch zum gesunden Überleben eben mehr benötigt als Kleidung, etwas zu Essen und ein primitives Dach über dem Kopf. Mag ja sein, dass es Gesellschaften gibt, wo es Arbeitslosen verdammt dreckig geht und Du Armut nicht mehr übersehen kannst. Aber willst Du das wirlich? Hast Du Dir mal überlegt, wie es dann in Deutschland zugehen würde. Willst Du wirklich ein Land, wo Du Deines Lebens nicht mehr sicher sein kannst, weil Du Angst haben musst, dass Du jederzeit von verlendeten Menschen überfallen werden kannst, weil die einfach Hunger haben?
Wenn Du das wirklich willst, solltest Du unbedingt im Stile eines Herrn Welles weiter diesen Unsinn erzählen. Wenn es Dich dan aber selbst erwicht, darfst Du Dich dann allerdings nicht traurig sein.
Damit Du eine Grundahnung erfahren kannst, empfehle ich Dir mal den Artikel: „Droht der Gesellschaft ein zweites Weimar“, der bereits am 14. Juli 1997 im Hamburger Abendblatt stand. Im übrigen gehört das Hamburger Abendblatt dem Springer Verlag und ist damit keine Zeitung aus der Linken Szene.
Zu dem Artikel, den Du auf meinem blog nachlesen kannst, hier der entsprechende „Link“ dazu:
http://hoelderlin.blog.de/2010/01/20/droht-gesellschaft-zweites-weimar-7791572/
In der Zeit des Frühkapitalismus wurde im übrigen das Problem der Massenarbeitslosigkeit ganz elegant durch Kriege gelöst. Mit dem Effekt, dass es anschließend nicht mehr so viel Menschen gab, die nach Arbeit suchten und die versorgt werden mussten. Gleichzeitig war wieder genügend Arbeit vorhanden, weil alles wieder neu aufgebaut werden musste.
Und eines scheinst Du auch immer wieder verdrängen zu wollen, dass der Kapitalismus die Eigenschaft hat immer produktiver zu werden und dadurch immer weniger Menschen zu benötigen, um die Waren und Produkte herzustellen, die überhaupt benötigt werden.
Also wenn Du wieder Zeiten haben willst, wo wir Menschen uns wieder gegenseitig die Köpfe einschlagen, solltest Du unbedingt so weiter argumentieren. Allerdings solltest Du bedenken, dass ein dritter Weltkrieg für die gesamte Menschheit endgültig tödlich sein könnte.
LG Hoelderlin
dein beitrag ist klasse, hoelderlin, ich habe angesichts der angriffe deutschlands auf serbien und später auf afghanistan auch schon an die bundes
wehr als arbeitsbeschaffungsmaßnahme für perspektivlose jugendlich gedacht
aber etwas scheinen die menschen hier doch gelernt zu haben…
das militär ist nicht so populär
Wenn Dir mein Beitrag gefallen hat, dann freut mich das.
LG Hoelderlin
Nochmal: es gibt kein Grundrecht auf Gesundheit. Wo ist die Klage von Max Mustermann, der an Krebs erkrankte, von Erna Musterfrau, die an Demenz erkrankte, gegen die Bundesrepublik Deutschland? Bitte um Belege!
Nochmal: körperliche Unversehrtheit ist kein Synonym für Gesundheit. Niemand kann von Staats Wegen einem Bürger „Gesundheit“ garantieren. Der Staat hat nicht die Aufgabe seine Bürge vor einem Schnupfen zu bewahren, noch kann der Bürger den Staat in Regress nehmen, wenn der einen Schnupfen bekommen hat.
Der Gesetzgeber benennt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, um den Menschen Schutz vor staatlichen Eingriffen in die eigene Gesundheit zu gewähren. Also beispielsweise um Folter und Zwangssterilisation auszuschließen.
Hiervon völlig getrennt zu betrachten ist der Eingriff in die Gesundheit bzw. die Schädigung der Gesundheit durch eine dritte Person. Dieses Konstrukt ist durch §223 StGB (Körperverletzung) sanktioniert.
Hallo Boccuse,
da kann ich Dir nur wieder mal ins Stammbuch schreiben, dass Du von rechtlichen Dingen absolut keine Ahnung hast. Ich könne Dir sogar ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichtes Hamburg in meinem ganz persönlichen Fall vorlegen, wo das Landessozialgericht meine Krankenkasse verpflichtet die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Augentropfen zu übernehmen, und dies original mit dem Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 begründet.
Hinweis:
Nichtverschreibungspflichtige Medikamente sind von der ehemaligen Gesundheitsminister Ulla Schmidt aus dem Leistungskatalog der Krankenkasse heraus genommen worden.
Und dennoch muss die Krankenkasse blechen, weil sonst meine Gesundheit massiv gefährdet wäre bzw. Blindheit die Folge wäre.
Gebe mir eine E-Mail – Adresse und ich stelle dir das Urteil gerne als PDF – Datei zur Verfügung.
Und ich wiederhole mich Dir gengenüber noch mal. Informiere Dich bitte erst mal und bemühe Dich um fundiertes Wissen, bevor Du hier in Deinem blog die Klappe so weit aufreist.
Schade, auf meine übrige Argumentation konntest Du offfensichtlich nicht eingehen. Dazu fehlt Dir offensichtlich die notwendige Kompetenz. Deshalb den guten Rat, statt blinden und primitiven Populismus, erst einmal Gehirn einschalten, damit kommst Du garantiert weiter.
Liebe Grüße Hoelderlin
Lieber Hoelderlin,
wer sich permanent in persönlichen Beleidigungen ergeht, anstatt in höflicher Form sich sachlich auszutauschen, hat entweder eine schlechte Kinderstube, oder ganz schlechte Argumente, oder sogar beides.
Zunächst einmal als Basis die WHO Definition der Gesundheit:
„ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“
Demnach wäre jede Abweichung des Zustandes vom „vollständigen Wohlergegen“, wenn es denn ein Grundrecht auf Gesundheit vom Staat geben würde, einklagbar. Es würde demnach nicht erforderlich sein, eine Krankheit vorzuweisen, nein, sogar schlechte Laune wäre Grund genug Klage zu führen. Die Absurdität dieser Logik sollte nun transparent genug sein.
Das genannte Einzelfallbeispiel ist offenkundig kein Fall, in dem die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte aufgetreten ist. Bitte die Krankenkasse nicht zum Staatseigentum deklarieren. Eine Einzelfallentscheidung (deren Einzelheiten, Vorgeschichte und Details hier niemand kennt und hinterfragen kann) rechtfertigt und veranlasst doch nicht eine Grundgesetzänderung.
Wenn die Väter des Grundgesetzes gewollt hätten, dass es ein Grundrecht auf Gesundheit gibt, hätten sie es so geschrieben. Es ist aber die körperliche Unversehrtheit. Und selbst diese steht unter Gesetzesvorbehalt, d.h. aufgrund eines Gesetzes kann dieses Recht eingeschränkt werden.
Verlink doch das Urteil in Deinem Blog, spricht etwas dagegen?
Schade, dass Du einfach nicht verstehen willst und grundsätzlich versuchst die Tatsachen zu verdrehen.
Ich sagte Dir ja, ich bin gerne bereit, Dir das Urteil des Landessozialgerichtes Hamburg zur Verfügung zu stellen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Krankenkasse auf Grund des Artikels 2 Absatz 2 die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Augentropfen finanzieren muss. Und genau an diesem Punkt verdrehst Du die Tatsachen.
Das hat nichts mit der Krankenkasse an sich zu tun, sondern eben weil hier nach dem deutschen Grundgesetz ein Anrecht auf körpliche Unversehrtheit und damit auch Gesundheit besteht. Das hätte auch eine andere Organistion sein können.
Und jetzt hat sogar das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil zu den Hartz IV Regel Sätzen den Gesetzgeber und damit selbstverständlich die Bundesrepublik Deutschland, so wie Du das ausdrückst, zu einer sofortigen Härtefallregel verpflichtet.
Und dies Härtelfallregel schließt sogar ausdrücklich nichtverschreibungspflichtige Medikamente mit ein, wenn sie medizinisch notwendig und dauerhaft eingenommen worden müssen, weil diese aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen heraus genommen wurden.
Das bedeutet, dass jetzt die Argen die Kosten für notwendige Medikamente übernehmen müssen, wenn sie dauerhaft oder zumindest für längere Zeit notwendig sind.
Und eben ganz einfach deshalb weil ein Anspruch entsprechend dem Grundgesetzt auf körperliche Unversehrtheit und damit auf Gesundheit, besteht, soweit sie eben hergestellt werden kann.
Nur befürchte ich, dass ich mir hier den Mund fusselig formuliern kann. Du willst ganz einfach nicht verstehen. Nun gut, dann musst Du das eben lassen und ich erpare mir in Zukunft die Mühe.
Im übrigen bist Du nach wie vor nicht auf meine sonstige Argumentation eingegangen. Ist da Einsicht bei Dir eingekehrt?. Na dann hat ja wenigstens an diesen Punkten meine Mühe ja gelohnt.
LG Hoelderlin