Hartz4 Debatte

Ein wenig mehr Informationen und Fakten sind hier zusammengestellt:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,678478,00.html

Die entscheidende Frage daraus lautet:

„Warum soll sich ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger dem oft deprimierenden Bewerbungs- oder Qualifizierungsmarathon stellen, wenn er mit einem Vollzeitjob genauso viel oder nur wenig mehr Geld verdienen würde wie mit Hartz IV?“

Dazu kommt neben der menschlichen egoistischen Schwäche im Allgemeinen noch das Faktum, bei 7 x 24 in den eigenen Wänden durch gelegentliche Schwarzarbeit wesentlich mehr netto erwirtschaften zu können. Es ist daher prinzipiell nicht verwerflich, unter der Annahme, der Mensch sei schlecht, ihm seine „Schlechtigkeit“ zum Vorwurf zu machen. Daher bedarf es eines Korrektives unter dem Schlagwort „Fordern“.

Es erscheint nur logisch, dass mit einem höheren Hartz4-Satz der Anreiz zu regulärer Arbeit im Niedriglohnsektor verringert würde. Und die Zuverdienstmöglichkeiten zu verbesseren erscheint plausibel. Und es würde der Grundsatz von Guido Westerwelle gelten: Wer arbeitet muss mehr netto haben als der der nicht arbeitet!

Dieser Beitrag hat 31 Kommentare

  1. Anonym

    Fördern und Fordern…Diese Begriffe wurden von den Regierenden nur einseitig umgesetzt….nämlich nur durch Fordern.

    Gefördert wird schon lange nicht mehr und freie Entscheidungen werden garnicht erst zugelassen.

    1. Boccuse

      Was ist die Zahlung von staatlichen Leistungen den anderes als „Fördern“? Demnach wird jeder der Hartz4 bezieht gefördert!

      Es steht jedem frei auf die staatliche Gabe von Geld zu verzichten oder wird jemand dazu gezwungen Geld anzunehmen?

        1. Boccuse

          Nur setzt die Umsetzung des „Grundrechts“ voraus, dass jemand dem Staat die Mittel durch Steuerzahlungen zukommen lässt.

          Für weite Teile dieser Erde gelten diese Überlebenszahlungen nicht als Grundrecht. Dort müssen die Menschen wirklich arbeiten um zu überleben.

          Und überleben ist möglich ganz ohne Handy, DSL- und Festnetzflat und LCD- oder Plasma TV! Insofern liesse sich noch einiges kürzen, wenn es nur ums überleben ginge!

  2. Anonym

    wieso ist ein mensch schlecht, wenn er seinen miesen hartzsatz mit ein bis-
    chen schwarzarbeit aufpept. das ist ein zeichen von intelligenz und lebens-
    willen statt nur bei flaute dümpelnd zu überleben, schlecht ist das nicht.
    und wenn jemand nun wirklich nicht arbeiten will – aus welchen gründen auch
    immer – das recht darauf läßt sich auch aus dem grundgesetz herleiten, da
    gibt es ein recht auf freie entfaltung der persönlichkeit und die zwangsar-
    beit ist abgeschafft – also wer nicht arbeiten will, verdient ebenso unter-
    stützung wie alle anderen.
    logisch wäre es lediglich, wenn wir alle uns gegenseitin voller respekt,
    nächstenliebe und solidarität begenen – beziehen wir sogar den armen,
    strunzdummen westerwelle da mit ein, wer soviel blödsinn redet, hat es am
    nötigsten!

    1. Anonym

      Die Frage ist, ob jemand, der nicht arbeiten will, von der Gesellschaft finanziert werden soll. In unserer heutigen Gesellschaftsform lautet die Antwort NEIN!

    2. Boccuse

      Seltsame Logik:

      Betrug ist ein Zeichen von Intelligenz!

      Nein, es ist keine Frage von gut oder schlecht. Betrug ist ein Straftatbestand (§ 263 StGB )

      Wieso sollte derjenige, der sich aus freien Stücken dazu entschließt nicht zu arbeiten von dem unterstützt werden, der dies tut? Schon mal darüber nachdacht, woher die Unterstützung käme, wenn sich jeder zur nichtarbeit entschlösse?

      1. Anonym

        bitte nicht diese argumentation! wenn das jeder machen würde… also bitte,
        es macht eben nicht jeder, es ist eine dieser typischen scheinargumentatio-
        nen, mit denen spaltung und entsolidarisierung betrieben werden! und es
        geht nicht um betrug, betrug im strafrechtlichen sinne bei hartzvier ist
        m.E. als rechtfertigender notstand nicht strafbar, übergeordnet sind die
        grundrechte, die neben menschenwürde und gesundheit eben auch frei wahl
        des berufs, des arbeits- und ausbildungsplatzes und frei wahl des lebens-
        stils beinhalten.
        die meisten menschen haben ein sehr gutes sozialverhalten und sind sich ih
        rer gesellschaftspolitischen verantwortung durchaus bewußt, leider wissen
        sie nicht um ihre grundrechte. und sehr viel arbeit – vornehmlich alten-
        pflege, kindererziehung, hausarbeit – wird leider unbezahlt und meist von
        frauen verrichtet.

        1. Boccuse

          Spalten und entsolidarisieren tut derjenige, der ohne Not Leistungen, die andere erbracht haben, sich erschleicht. Und wer schwarzarbeitet betrügt. Völlig unabhängig, ob er Arbeitsloser oder abhängig Beschäftiger ist. Er schadet der Allgemeinheit und genau den Menschen, die wirklich bedürftig sind.

          Die Argumentation Schwarzarbeit sei „rechtfertigender Notstand“ und damit nicht strafbar, ist interessant. Was kommt danach? Rechtfertigt der „Notstand“ auch einen Diebstahl, gar, um den Gedanken weiterzuspinnen, einen Totschlag, um an ein bestimmtes Gut zu gelangen?

          Grundrecht auf Gesundheit? Auf die Quelle des Paragraphen im Grundgesetz bin ich sehr gespannt! Im Artikel 2 des GG steht jedenfalls etwas anderes!

          Dem letzten Absatz ist nicht viel zuzufügen. Ausdrücklich, es geht nicht um die Menschen, die sich korrekt und sozial verhalten und gerechtfertigte Ansprüche gelten machen. Es geht um diejenigen, die durch ihr unsoziales Verhalten, durch Betrug Leistungen der Allgemeinheit in Anspruch nehmen die Ihnen nicht so oder in einem entsprechenden Maße zustehen. Die auf Kosten Alter, Schwacher und Behinderter Menschen schmarotzen. Denen gehört die Solidarität der Gesellschaft, nicht jedoch dem 25-jährigen ledigen gesunden jungen Mann im Landkreis Freising der bei 3 % Arbeitslosigkeit nicht arbeiten will!

          1. Anonym

            eben, wer „ohne not“ leistungen erschleicht. wer jedoch ist mehr in not als
            ein mensch, der weniger als das existenzminimum zum leben hat! und das
            grundrecht auf gesundheit leitet sich aus dem recht auf leben und körperli-
            che unversehrtheit her. und hallo: diejenigen, die durch ihr unsoziales ver-
            halten leistungen der allgemeinheit in anspruch nehmen, auf kosten alter,
            schwacher, behinderter schmarotzen – richtig, die beziehen kein gehalt oder
            sozialgeld sonder diäten und fliegen mal kurz privat mit der bundeswehr,
            der bruchhansa oder anderen in urlaub oder gar mit dienstwagen und streichen
            nebenbei ein paar spenden von hotelbesitzern ein … himmel ja, diese böse
            wichter habe ich doch echt vergessen!
            ich bereue es aber es tut mit nicht leid, lieber, boccuse, daß ich für dich
            und auch für die politiker, deren meinungen du so selbstlos vetrittst,
            tiefes mitgefühl empfinde.

          2. Boccuse

            „wer jedoch ist mehr in not als ein mensch, der weniger als das existenzminimum zum leben hat! „

            Ohne zu hinterfragen, ob der Mensch sich selbst ganz bewusst dazu entschieden hat nicht arbeiten zu wollen, obwohl er vielleicht könnte, macht eine Antwort auf die Frage keinen Sinn. Es ist nicht die Not an sich, sondern das warum der Mensch in der Notsituation ist, die die eigentliche Frage ist und woraus auch aus moralischen Gründen ein Anspruch abgeleitet werden muss!

            Körperliche Unversertheit und Gesundheit sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Wen sollte man anklagen und bei wem das Recht einklagen, wenn man an Krebs erkrankt! Absurd!

            Der Rest ist leider ein Abschweifen in Stammtischparolen. Warum solidarisieren sich Hartz4 Empfänger automatisch mit allen unter Ihnen befindlichen schwarzen Schafen? Als Autofahrer habe ich doch auch kein Verständnis für denjenigen anderen Autofahrer, der am Parkplatz beim ausparken ein anderes Auto beschädigt und Fahrerflucht begeht. Der gehört angezeigt und bestraft.

          3. Anonym

            ich weiß nicht, mit wem sich hartvierempfänger oder autofahrer solidarisie-
            ren, ich weiß nur, wem meine persönlichen sympathien und meine solidarität
            gelten, denn ich beziehe weder geld von der ARGE noch fahre ich ein auto
            und ja, selbstverständlich hat weder mensch noch gesetz noch administrative
            anweisung das recht zu hinterfragen, ob und warum ein mensch nicht arbeitet
            – frage ich etwa eine verheiratete hausfrau mit zwei kindern warum sie in
            keinem sozialversicherungspflichtigen arbeitsverhältnis steht?
            natürlich nicht, genausowenig wie ich jeden anderen menschen. und was die
            gesundheit anbelangt: schau an, schau an, da haben schon einige menschen
            mit krebs, asthma, rückenbeschwerden etc. ihr grundrecht auf körperliche
            unversehrtheit eingeklagt. nicht alle haben recht bekommen aber das recht
            auf körperliche unversehrtheit beinhaltet eben nicht nur schutz vor schlä-
            gen sondern auch schützt auch vor krankmachenden verhältnissen am arbeits-
            platz und anderswo
            herzliche grüße vom heutigen stammtisch, komm` doch auf ein bier vorbei!

          4. Boccuse

            Selbstverständlich muss jeder Hartz4 Empfänger Auskünfte über seine Lebensverhältnisse inkl. Arbeitsverhältnisse erteilen, bevor er staatliche Leistungen erhält. Der Staat hat das Recht und die Pflicht dazu, schon um gegenüber den „treuen“ Steuerzahlern einen Mißbrauch von Steuermitteln zu verhindern.

            Nochmal: es gibt kein Grundrecht auf Gesundheit. Wo ist die Klage von Max Mustermann, der an Krebs erkrankte, von Erna Musterfrau, die an Demenz erkrankte, gegen die Bundesrepublik Deutschland? Bitte um Belege!

            Nochmal: körperliche Unversehrtheit ist kein Synonym für Gesundheit. Niemand kann von Staats Wegen einem Bürger „Gesundheit“ garantieren. Der Staat hat nicht die Aufgabe seine Bürge vor einem Schnupfen zu bewahren, noch kann der Bürger den Staat in Regress nehmen, wenn der einen Schnupfen bekommen hat.

          5. Anonym

            bitte beziehe dich doch auf das, was ich schrieb! erstens: wir leben doch
            hoffentlcih nicht in einem überwachungsstaat, wo nach herzenslust gesinnungs
            schnüffelei betrieben wird. zweitens: wer anträge stellt, sollte nur daten
            und fakten angeben müssen, eine frage nach dem „warum“ ist aus datenschutz-
            rechtlichen gründen nicht statthaft. bei anträgen darf nicht von vornherein
            von einer betrugsabsicht des antragstellers ausgegangen werden, also vom ge-
            neralverdacht – das ist nämlich auch strafbar. und:
            selbstverständlich impliziert das recht auf körperliche unversehrtheit die
            gesundheit. um mal beim hatschibatschi schnupfen zu bleiben: wer sich ei-
            nen schnupfen holt, weil der staat – in diesem falle vertreten durch ARGE
            oder sozialhilfe – ihm heizung und warme kleidung verweigert, kann gegen
            den staat – vertreten durch… – klagen, da sein recht auf körperliche un-
            versehrtheit verletzt wurde.
            wünsche dir einen schönen guten morgen

          6. Boccuse

            „bitte beziehe dich doch auf das, was ich schrieb! „

            Tue ich:

            „…selbstverständlich hat weder mensch noch gesetz noch administrative
            anweisung das recht zu hinterfragen, ob und warum ein mensch nicht arbeitet…“

            Dies als Beleg dafür, das Du sogar anzweifelst, ob der Staat überhaupt einen Antrag mit Angaben vom potentiellen Leistungsempfänger verlangen darf!

            Natürlich darf jeder mit Verweis auf welche Gründe auch immer Auskünfte verweigern.

            Beispiel:

            Termin mit Arbeitsvermittler. Herr Mustermann nimmt den Termin nicht wahr. Auf die Frage vom Arbeitsvermittler, warum der zum Termin nicht gekommen ist, antwortet Herr Mustermann nicht.

            Ebenso verhält sich Herr Mustermann bezüglich vereinbarter Vorstellungstermine bei Unternehmen.

            Wenn nun Herr Mustermann ohne Angabe von Gründen die Kooperation verweigert, ist es vollkommen gerechtfertigt, seine Ansprüche zu kürzen bzw. zu verweigern (Prinzip Fordern).

            Es ist also nicht immmer klug und taktisch geschickt sich auf datenschutzrechtliche Gründe zu berufen und Auskünfte zu verweigern. Es könnte doch sein, dass tatsächlich Gründe vorgelegen haben, die Termine nicht wahrnehmen zu können (z.B. Krankheit, Schneechaos etc.). Gelegentlich erleichtert man beiden Seiten das Leben, wenn man kommunikativ kooperiert.

            Gesundheit ist ein viel umfassenderer Begriff als körperliche Unversehrtheit. Ein Recht auf Gesundheit würde doch z.B. auch bedeuten, dass jeder von Bluthochdruck und Diabetes verschont bleiben müsse. Und der Staat Schadenersatz bei Demenzerkrankung oder Parkinson zahlen müsste. Das kann nicht ernsthaft Diskussionsthema sein oder?

          7. Anonym

            lieber boccuse,
            bitte nimm´es mir nicht übel, aber ich lasse mich mit einem derart ignoran-
            ten, inkompetenten menschen wie dir auf keine diskussion mehr ein. was du
            schreibst, ist blödsinn. ich hatte gehofft, dir dies klarmachen zu können a-
            ber es gibt eben menschen bei denen das hirn nicht funktioniert.
            wünsche dir trotzdem – oder gerade deshalb – alles gute!

          8. Boccuse

            Eine derartiges Abgleiten in persönliche Beleidigungen zeigt sehr viel von der wahren Gesinnung eines Menschen. Und dem Mangel an überzeugenden Argumenten ohnehin.

  3. warum bist du nicht schon bei hartz4 in der südsee? palmen, strand, hängematte, freibier und rauchen bis zum abhusten?
    ich wünsche mir das jeder deutsche der diesen unsinn glaubt und daherredet sofort auf´s amt geht und nicht arbeitslosengeld 1 beantragt sondern gleich hartz 4. aber bitte nicht weinen, die realität ist unfreundlich!

    der wunderbaum

  4. Inge09

    So kann man nur fragen, wenn man die Schikanen der Behörden für H4 nicht kennt. Die lassen einen ja nicht in Frieden. Da jagt eine Schikane die andere. 1-Euro-Jobs und Gabelstablerkurse. Um da raus zu kommen, schreiben viele HUNDERTE von Bewerbungen.

    Früher schrieb man 1 – 2 davon, und hatte einen Job.

    Jetzt ist das anders.

    1. Boccuse

      Interessante These:

      einen Weiterqualifizierungungskurs kostenlos zu erhalten und dies als „Friedensstörung“ des alltäglichen Müssiggangs und „Schikane“ anzusehen.

      Warum sich also weiter schikanieren lassen, ein Verzicht auf den Leistungsempfang genügt und alles wird gut *g*!

      1. Anonym

        „weiterqualifizierungskurs“ lächerlicher versuch die statistik zu schönen,den da werden die meisten steuergelder verblasen an selbsternannte weiterbildungsgurus und wieviele sind durch solch steuerfinanzierten schwachsinn der nur wieder gelder in die taschen von geldgeilen aber nichtsbringenden fördermaßnahmenanbieter spült in längerfristige vollzeitbeschäftigung gebracht worden?,ist genau so schwachsinnig wie die förderung der arbeitgeber wenn sie langzeitarbeitslose einstellen,die kassieren den zuschuß und bei ende ist auch der arbeitslose wieder arbeitslos und der nächste rückt nach damit die zuschüße fließen,wer nicht mindestens noch für eine lange zeit eine arbeitsplatzgarantie gibt um fördermittel für den anfang zu erhalten müßte das geld sofort rückerstatten,der normale alg-empfänger bekommt auch kaum finanzielle förderung da sich meist mit kannbestimmung rausgeredet wird um eine vollzeitstelle anzutreten

        1. Anonym

          Schaut euch mal die Trägerlandschaft an, wer ist denn da teilweise Geschäftsführer? Da sind einige ehemalige BA-Mitarbeiter dabei.

      2. Anonym

        Es kommt auf die Fördermaßnahme an. Klassiker: Wenn ein IT-Fachmann ein Computerkurs machen muss

        Die Jobcenter werden immer mehr zu Arbeitsagenturen. Die Vermittler geht es nur darum, die Arbeitslosen in Maßnahmen zu packen. Passende Maßnahmen sind selten, obwohl diese nach dem SGB II gewollt waren. Viele Jobcenter hatten Anfangs durchaus kreative Ideen. Diese Ideen wurden aber von der BA in Zusammenarbeit mit dem Bundesrechnungshof kassiert.

        Die BA und mittlerweile auch die Jobcenter erkennen nicht, dass es nicht jeder in die 08/15-Maßnahmen passt.

        Vermittler der BA und Jobcenter sind nur noch Zahlenlieferanten. So gibt es Vorgaben, eine gewisse Kundenkontaktdichte zu erzielen und Eingliederungsvereinbarungen abzuschließen. Da kann es vorkommen, dass ein Hilfebedürftiger, der in einer Maßnahme ist, während dieser Maßnahme unsinnigerweise eine neue Vereinbarung unterschreiben muss, nur damit die Zahlen stimmen. Dieser bürokratische Unsinn der BA ist es, der die Leute aufregt und nicht die Qualifizierung ansich.

  5. Einhard

    Auch der Spiegel hat – wie in den Medien leider üblich – die falschen Berechnungsgrundlagen :no:

    Regelsatz für Alleinerziehende: 359,-
    Sozialgeld für Kinder von 7 – 14 Jahren je 251,-
    Mehrbedarf für Alleinerziehende mit 2 Kindern: 129,-

    Macht zusammen 990,- Euro.

    508,- Euro Miete & NK ohne Strom erschein in den nicht so gebrauchten Bundesländern fast schon hoch, nehmen wir die aber mal mit.

    508,- : 3 (gleicher Anteil für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) = 169,34 (aufgerundet)

    zzgl. Kindergeld (2x 184,-) (wir nehmen mal den höchsten Satz) = 368,-

    Die werden schonmal auf den Kinderanteil der KdU (und, da immer noch ein Überschuß bleibt, auch auf der KdU der Mutter) angerechnet; ändert de facto nichts am Nettoendwert, da aber Kindergeld allen hierzulande zusteht, ist es doch ein entscheidender Punkt in der Gesamtbetrachtung.

    So, auf die 1392 Euro Netto inkl. Kindergeld kommen dann noch aufstockende ALG II-Leistungen wie folgt:

    Anrechnung von Einkommen
    Allgemeine Regelungen

    Das Arbeitslosengeld II ist eine einkommensabhängige Leistung. Beziehen der Hilfebedürftige oder die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen Einkommen, mindert sich der Betrag, der an Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zu gewähren ist. Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen, soweit sie nicht nach § 11 Abs. 1 SGB II ausdrücklich ausgenommen sind. Vom Einkommen sind abzusetzen (Einkommensbereinigung):

    1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,
    2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
    3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
    4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
    5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (Betriebsausgaben/Werbungskosten),
    6. für Erwerbstätige ein Betrag nach § 30 (Freibetrag bei Erwerbstätigkeit).
    7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag.
    8. bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, deren Einkommen bereits bei der Berechnung von BAföG oder BAB für mindestens ein Kind berücksichtigt wird, der bei der Berechnung berücksichtigte Betrag.

    Konkretisiert wird die Einkommensbereinigung durch die Bestimmungen in der Arbeitslosengeld II-Verordnung Alg II-V. Demnach werden für private Versicherungen (§ 6 Abs. 1 Ziff. 1) pauschal 30,00 € und für Werbungskosten (§ 6 Abs. 1 Ziff. 2 a) pauschal 15,33 € berechnet, wobei letzterer Betrag nur bei Erwerbseinkommen zur Anwendung kommt.

    Besondere Regelungen für Einkommen Erwerbstätiger
    Grundfreibetrag und anrechenbare Kosten

    Bei Erzielen von Erwerbseinkommen wird gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 anstelle der abziehbaren Beiträge für Versicherungen (Ziff. 3) und Altersvorsorge (Ziff. 4) sowie für Werbungskosten (Ziff. 5) ein pauschaler Grundfreibetrag von 100,00 € abgezogen. Übersteigt das Nettoerwerbseinkommen 400,00 € können anstatt dieser Pauschale die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden.

    Die tatsächlichen Aufwendungen sind im Wesentlichen die Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro, die Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro, die Kosten für Riesterrente und KFZ-Haftpflichtversicherung sowie die Entfernungspauschale in Höhe von 0,20 € je Entfernungskilometer. Statt der Entfernungspauschale können jedoch auch die tatsächlichen Kosten abgesetzt werden, soweit diese notwendig sind und vom Antragsteller nachgewiesen werden.
    Freibetrag als Anreiz für Erwerbstätigkeit

    Darüber hinaus bleibt vom „monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit“ nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 30 SGB II anrechnungsfrei. Als Einkommen wird hier das steuerrechtliche Bruttoeinkommen angesetzt. Der Freibetrag beträgt:

    * 20 % des Bruttoeinkommens zwischen 100,00 € und 800,00 € und
    * 10 % des Bruttoeinkommens zwischen 800,00 € und 1.200,00 bzw. 1.500,00 €

    Einkommensanteile über 1.200,00 € werden in voller Höhe angerechnet. Hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige mindestens ein minderjähriges Kind, oder befindet sich mindestens ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft, gilt dies erst für Einkommensanteile über 1.500,00 €. Das heißt: Bei 400,00 € Zusatzverdienst bleiben 160,00 € (100,00 € Grundfreibetrag + 20 % von 300,00 € Erwerbstätigenfreibetrag) anrechnungsfrei, bei 600,00 € Zusatzverdienst sind es 200,00 Euro (100,00 € + 20 % von 500,00 €). Die dafür aufgewendete Arbeitszeit spielt keine Rolle, da Arbeitslosengeld II auch aufstockend bei einer gering bezahlten Erwerbstätigkeit (z. B. Frisör, Florist) bezogen werden kann. Einen Überblick über anzurechnendes Einkommen erhält man beim Einkommensrechner der Bundesregierung.

    Die 1392,- Nettoverdienst reduzieren sich also nochmal deutlich (um spontan geschätzte min. 100 – 150 Euro, je nach Wegstrecke zur Arbeit auch deutlich mehr) und werden erstmal auf die 1498,- Euro ALG II angehoben.

    Desweiteren kommt der anrechnungsfreie Zuverdient von 100,- obendrauf und in diesem Fall 10% des Bruttoeinkommens.

    Ach – und dann ist da noch der Kinderzuschlag in Höhe von min. 140,- je Kind.

    Oh – als Arbeitnehmer hat man doch deulich mehr, denn als Arbeitsloser.

    Dennoch – es stimmt, es muß endlich etwas geändert werden, das Lohnabstandsgebot, welches durch die Agenda 2010 und die Hartz IV-Reformen stark beeinträchtigt wurde, muß wieder hergestellt werden.

    Der einzig annehmbare Weg dahin ist es, die Löhne im sog. Niedriglohnbereich zu erhöhen.

    Denn die alternative Lösung, den ALG II-Regelsatz zu kürzen, verstößt zum ienen gegen das GG, zum anderen löst er keine Probleme sondern schafft lediglich neue, denn insbesondere diejenigen, welche jetzt schon trotz Vollzeittätigkeit auf staatliche Hilfe angewiesen sind werden zu großer Zahl nicht länger unterstützt, da sie ja „zuviel“ verdienen.

    P.S: Weder 400,- Euro-Jobs noch Schwarzarbeit wächst – insbesondere in dne neuen Bundesländern – auf Bäumen…

  6. Hallo Boccuse

    Bezüglich Deiner Argumentation scheint mir es doch an der Zeit zu sein, Dir ein paar Informationen zu kommen zu lassen, da Du offensichtlich über einige Dinge nicht wirklich informiert scheinst.

    Kommen wir mal zum Grundgesetz:

    So bezweifeltst Du das Recht auf Gesundheit im Artikel 2 Abs 2. Nun gut dann will ich Dir mal ein wenig Nachhilfe geben:

    Also jetzt mal wörtlich zitiert:

    Artikel 2 des Grundgesetzes [Allgemeines Persönlichkeitsrecht]:

    Absatz 2 : „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ Die Freiheit der Person ist unverletztlich.

    Was glaubst Du denn, was körperliche Unversehrtheit u. a. beinhalt? Natürlich auch das Recht auf Gesundheit und gesundheitliche Versorgung, so weit dass natürlich möglich ist. Und zwar vollkommen unabhängig ob Du reich oder arm bist, oder ob du einen Arbeitsplatz hast oder eben nicht.

    Dann scheinst Du mir auch sehr verliebt zu sein in einem schon sehr primitiven Populismus nach dem Vorbild eines Herrn Westerwelle. Mag sein, dass Du sogar selbst Mitglied der FDP bist, so wie Du jedenfalls argumentiertst, muss man / frau doch davon ausgehen.

    So scheinst Du irgendwie dass deutsche System, dass sich als soziale Marktwirtschaft kennzeichnet, immer noch nicht begriffen zu haben.

    Lieder ist nun mal so, dass ein kapitalistisches System immer wieder Massenarbeitslosigkeit produziert und dass schon seit einigen Jahrhunderten. Aus der Erfahrung der Weimarer Republik heraus, wo diese Massenarbeitslosigkeit zu einer Massenverelendung mit der Folge des anschließenden Naziregimes mit 6 Millionen vergasten Juden und dem 2 Weltkrieg führte, sollte mit dem Sozialstaatsgebot des 1949 geschaffenen Grundgesetzes ein erneut aufkommender Faschismus aus blanker Not heraus, unbedingt verhindert werden. Und das hat ja auch Gott lob seit über 6o Jahren hervorragend funktioniert.

    Deshalb solltest Du mit Deinen Vorschlägen zur weiteren Reduzierung des ALG 2 / Hartz IV äußerst vorsichtig sein.

    Auch scheinst Du immer noch nicht begriffen zu haben, dass nicht vermeintliche Faulheit von Arbeitslosen das eigentliche Problem sind, sondern eben einfach die Tatsache, dass schlicht und ergreifend seit Jahrzehnten Millionen Arbeitsplätze fehlen und nach wie vor abgebaut werden. Zumindest Arbeitsplätze von denen man auch tatsächlich menschenwürdig leben kann. Selbst wenn der eine oder andere Arbeitslose vermeintlich faul sein sollte und deshalb nicht arbeiten gehen will, würde das Problem dadurch nicht verschärft werden.

    Der Popanz den nicht nur Du da aufbaust, geht zurück bis eben in die Zeit der Weimarer Republik, dass heißt, dass man Millionen Menschen perpektivlos auf die Straße gesetzt und sie dann als Faulenzer und Sozialschmarotzer beschmutzt hat, um damit so wie wir das aktuell erleben, die Kürzungen von Unterstützungsleistungen zu rechtfertigen.

    Leider hat dass aber immer zum Nachteil, dass dadurch die Binnennachfrage weiter absinkt, weil eben immmer weniger Menschen produzierte Waren kaufen konnten, mit der Folge dass sich die Arbeitslosigkeit noch weiter verschärft. Ist ja wohl auch irgendwie logisch. Das bedeutet, je mehr Armut Du für Arbeitslose oder die Ausweitung eines Niedriglohnsektors fordertst, um so mehr gefährdest Du Deinen eigenen Arbeitsplatz. Also vorher nachdenken, bevor Du hier weiterhin solch einen Unsinn erzählst. Es sei denn, Du willst selbst demnächst Hartz IV – Betroffner werden. Je mehr Du Verzicht für Arbeitslose fordertst, um so schneller bist du selbst Betroffener.

    Im übrigen vergist Du bei Deiner Argumentation, dass ein Mensch zum gesunden Überleben eben mehr benötigt als Kleidung, etwas zu Essen und ein primitives Dach über dem Kopf. Mag ja sein, dass es Gesellschaften gibt, wo es Arbeitslosen verdammt dreckig geht und Du Armut nicht mehr übersehen kannst. Aber willst Du das wirlich? Hast Du Dir mal überlegt, wie es dann in Deutschland zugehen würde. Willst Du wirklich ein Land, wo Du Deines Lebens nicht mehr sicher sein kannst, weil Du Angst haben musst, dass Du jederzeit von verlendeten Menschen überfallen werden kannst, weil die einfach Hunger haben?

    Wenn Du das wirklich willst, solltest Du unbedingt im Stile eines Herrn Welles weiter diesen Unsinn erzählen. Wenn es Dich dan aber selbst erwicht, darfst Du Dich dann allerdings nicht traurig sein.

    Damit Du eine Grundahnung erfahren kannst, empfehle ich Dir mal den Artikel: „Droht der Gesellschaft ein zweites Weimar“, der bereits am 14. Juli 1997 im Hamburger Abendblatt stand. Im übrigen gehört das Hamburger Abendblatt dem Springer Verlag und ist damit keine Zeitung aus der Linken Szene.

    Zu dem Artikel, den Du auf meinem blog nachlesen kannst, hier der entsprechende „Link“ dazu:

    http://hoelderlin.blog.de/2010/01/20/droht-gesellschaft-zweites-weimar-7791572/

    In der Zeit des Frühkapitalismus wurde im übrigen das Problem der Massenarbeitslosigkeit ganz elegant durch Kriege gelöst. Mit dem Effekt, dass es anschließend nicht mehr so viel Menschen gab, die nach Arbeit suchten und die versorgt werden mussten. Gleichzeitig war wieder genügend Arbeit vorhanden, weil alles wieder neu aufgebaut werden musste.

    Und eines scheinst Du auch immer wieder verdrängen zu wollen, dass der Kapitalismus die Eigenschaft hat immer produktiver zu werden und dadurch immer weniger Menschen zu benötigen, um die Waren und Produkte herzustellen, die überhaupt benötigt werden.

    Also wenn Du wieder Zeiten haben willst, wo wir Menschen uns wieder gegenseitig die Köpfe einschlagen, solltest Du unbedingt so weiter argumentieren. Allerdings solltest Du bedenken, dass ein dritter Weltkrieg für die gesamte Menschheit endgültig tödlich sein könnte.

    LG Hoelderlin

    1. Anonym

      dein beitrag ist klasse, hoelderlin, ich habe angesichts der angriffe deutschlands auf serbien und später auf afghanistan auch schon an die bundes
      wehr als arbeitsbeschaffungsmaßnahme für perspektivlose jugendlich gedacht
      aber etwas scheinen die menschen hier doch gelernt zu haben…
      das militär ist nicht so populär

    2. Boccuse

      Nochmal: es gibt kein Grundrecht auf Gesundheit. Wo ist die Klage von Max Mustermann, der an Krebs erkrankte, von Erna Musterfrau, die an Demenz erkrankte, gegen die Bundesrepublik Deutschland? Bitte um Belege!

      Nochmal: körperliche Unversehrtheit ist kein Synonym für Gesundheit. Niemand kann von Staats Wegen einem Bürger „Gesundheit“ garantieren. Der Staat hat nicht die Aufgabe seine Bürge vor einem Schnupfen zu bewahren, noch kann der Bürger den Staat in Regress nehmen, wenn der einen Schnupfen bekommen hat.

      Der Gesetzgeber benennt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, um den Menschen Schutz vor staatlichen Eingriffen in die eigene Gesundheit zu gewähren. Also beispielsweise um Folter und Zwangssterilisation auszuschließen.

      Hiervon völlig getrennt zu betrachten ist der Eingriff in die Gesundheit bzw. die Schädigung der Gesundheit durch eine dritte Person. Dieses Konstrukt ist durch §223 StGB (Körperverletzung) sanktioniert.

  7. Hallo Boccuse,

    da kann ich Dir nur wieder mal ins Stammbuch schreiben, dass Du von rechtlichen Dingen absolut keine Ahnung hast. Ich könne Dir sogar ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichtes Hamburg in meinem ganz persönlichen Fall vorlegen, wo das Landessozialgericht meine Krankenkasse verpflichtet die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Augentropfen zu übernehmen, und dies original mit dem Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2 begründet.

    Hinweis:

    Nichtverschreibungspflichtige Medikamente sind von der ehemaligen Gesundheitsminister Ulla Schmidt aus dem Leistungskatalog der Krankenkasse heraus genommen worden.
    Und dennoch muss die Krankenkasse blechen, weil sonst meine Gesundheit massiv gefährdet wäre bzw. Blindheit die Folge wäre.

    Gebe mir eine E-Mail – Adresse und ich stelle dir das Urteil gerne als PDF – Datei zur Verfügung.

    Und ich wiederhole mich Dir gengenüber noch mal. Informiere Dich bitte erst mal und bemühe Dich um fundiertes Wissen, bevor Du hier in Deinem blog die Klappe so weit aufreist.

    Schade, auf meine übrige Argumentation konntest Du offfensichtlich nicht eingehen. Dazu fehlt Dir offensichtlich die notwendige Kompetenz. Deshalb den guten Rat, statt blinden und primitiven Populismus, erst einmal Gehirn einschalten, damit kommst Du garantiert weiter.

    Liebe Grüße Hoelderlin

    1. Boccuse

      Lieber Hoelderlin,

      wer sich permanent in persönlichen Beleidigungen ergeht, anstatt in höflicher Form sich sachlich auszutauschen, hat entweder eine schlechte Kinderstube, oder ganz schlechte Argumente, oder sogar beides.

      Zunächst einmal als Basis die WHO Definition der Gesundheit:

      „ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“

      Demnach wäre jede Abweichung des Zustandes vom „vollständigen Wohlergegen“, wenn es denn ein Grundrecht auf Gesundheit vom Staat geben würde, einklagbar. Es würde demnach nicht erforderlich sein, eine Krankheit vorzuweisen, nein, sogar schlechte Laune wäre Grund genug Klage zu führen. Die Absurdität dieser Logik sollte nun transparent genug sein.

      Das genannte Einzelfallbeispiel ist offenkundig kein Fall, in dem die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte aufgetreten ist. Bitte die Krankenkasse nicht zum Staatseigentum deklarieren. Eine Einzelfallentscheidung (deren Einzelheiten, Vorgeschichte und Details hier niemand kennt und hinterfragen kann) rechtfertigt und veranlasst doch nicht eine Grundgesetzänderung.

      Wenn die Väter des Grundgesetzes gewollt hätten, dass es ein Grundrecht auf Gesundheit gibt, hätten sie es so geschrieben. Es ist aber die körperliche Unversehrtheit. Und selbst diese steht unter Gesetzesvorbehalt, d.h. aufgrund eines Gesetzes kann dieses Recht eingeschränkt werden.

      Verlink doch das Urteil in Deinem Blog, spricht etwas dagegen?

      1. Schade, dass Du einfach nicht verstehen willst und grundsätzlich versuchst die Tatsachen zu verdrehen.

        Ich sagte Dir ja, ich bin gerne bereit, Dir das Urteil des Landessozialgerichtes Hamburg zur Verfügung zu stellen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Krankenkasse auf Grund des Artikels 2 Absatz 2 die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Augentropfen finanzieren muss. Und genau an diesem Punkt verdrehst Du die Tatsachen.

        Das hat nichts mit der Krankenkasse an sich zu tun, sondern eben weil hier nach dem deutschen Grundgesetz ein Anrecht auf körpliche Unversehrtheit und damit auch Gesundheit besteht. Das hätte auch eine andere Organistion sein können.

        Und jetzt hat sogar das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil zu den Hartz IV Regel Sätzen den Gesetzgeber und damit selbstverständlich die Bundesrepublik Deutschland, so wie Du das ausdrückst, zu einer sofortigen Härtefallregel verpflichtet.

        Und dies Härtelfallregel schließt sogar ausdrücklich nichtverschreibungspflichtige Medikamente mit ein, wenn sie medizinisch notwendig und dauerhaft eingenommen worden müssen, weil diese aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen heraus genommen wurden.

        Das bedeutet, dass jetzt die Argen die Kosten für notwendige Medikamente übernehmen müssen, wenn sie dauerhaft oder zumindest für längere Zeit notwendig sind.

        Und eben ganz einfach deshalb weil ein Anspruch entsprechend dem Grundgesetzt auf körperliche Unversehrtheit und damit auf Gesundheit, besteht, soweit sie eben hergestellt werden kann.

        Nur befürchte ich, dass ich mir hier den Mund fusselig formuliern kann. Du willst ganz einfach nicht verstehen. Nun gut, dann musst Du das eben lassen und ich erpare mir in Zukunft die Mühe.

        Im übrigen bist Du nach wie vor nicht auf meine sonstige Argumentation eingegangen. Ist da Einsicht bei Dir eingekehrt?. Na dann hat ja wenigstens an diesen Punkten meine Mühe ja gelohnt.

        LG Hoelderlin

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