Hier einige Stimmen aus dem Volk:
Dem ernsthaft reuigen, wahrhaft demütig bekennenden Sünder verzeiht man, nicht jedoch dem demonstrativ schauspielenden, der sich selbstgerecht nach dem Verlassen des Beichtstuhles für die öffentlichkeitswirksam inszenierte Beichte feiern lässt.“
Für Fragen zum Verwaltungsakt der Aberkennung einer Doktorarbeit, Begriffen wie Täuschen, Vorsatz und Plagiat steht die SZ zur Verfügung:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/aberkennung-des-doktortitels-guttenberg-und-der-rechtswidrige-verwaltungsakt-1.1064635
Weil die 87 Prozent Bild-pro-Abstimmer jedoch offenkundig schlichteren Gemüts sind, hier für diese Klientel eine bildhafte, hochverständig anschauliche Darstellung des Sachverhaltes von und zu Guttenberg:
Praxisbeispiel:
Auf der Autobahn ist die Geschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt. Jeden Kilometer weisen Schilder darauf hin. Jemand fährt 10 Kilometer lang mit 150 km/h diese Strecke (und passiert demnach 10 Schilder) und wird von der Polizei gefilmt und angehalten.
In diesem Fall gilt die Ausrede fahrlässig nicht mehr. Es wird regelmäßig von einem vorsätzlichen Handeln ausgegangen. Denn würde man dem Argument fahrlässig zustimmen bzw. dies reklamieren, so müsste man anerkennen 10 Schilder nicht wahrgenommen zu haben. Das wiederum ist aber Beweis, die notwendige Sorgfalt zur Führung eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr nicht zu besitzen. Denn wer 10 Schilder nicht wahrnimmt könnte auch ein Kind übersehen.
Bleibt also entweder Führerscheinentzug oder vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung.
Um es klar auf die Causa Guttenberg bezogen zu formulieren: Guttenberg hat weit über 100 Verkehrsschilder passiert und reklamiert, er hätte sie alle nicht gesehen 88|
Also: seit wann dürfen Blinde in einem KfZ am Steuer am Straßenverkehr teilnehmen?