Fukushima – Japaner leiten verstrahltes Wasser in den Pazifik

Wer erst gedacht hatte, das ganze Wasser welches zur Kühlung der Reaktoren in die Anlagen gepumpt worden ist würde schon irgendwie, irgendwo harmlos verschwinden wird nun von der Realität eingeholt.

11,5 Millionen Liter verstrahltes Wasser will Tepco einfach so ins Meer leiten. Natürlich wird argumentiert, es gäbe noch viel belasteteres Wasser im AKW. Demzufolge sei es eine gute Lösung. Und der Verdünnungseffekt im Ozean tritt schnell ein. Und Jod 131 hat eine Halbwertszeit von nur 8 Tagen.

Dennoch ist es pure Verzweiflung, die die Betreiber zu dieser umweltfrevlerischen Notlösung treibt. Auch dreieinhalb Wochen nach Krisenausbruch kann keine annähernd sinnvolle Lösungsoption angeboten werden.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/0,1518,754753,00.html

Leider ist es faktisch so, dass diese Thematik bereits wieder aus den Schlagzeilen verdrängt wird. Wer Westerwelle beerbt und ob Brüderle für Rösler weichen muss sind die Topthemen des Tages. Wirklich wichtig :no:

Nur mal so ein Rechenbeispiel:

Werden nun im Umkreis von Fukushima 50 x 50 km unbewohnbar und müssen die Eigentümer dafür entschädigt werden, so sind dies bei z.B. 2 Euro pro Quadratmeter bereits 5 Milliarden. Aktuell ist Tepco gerade mal noch ca. 6 Milliarden Euro wert.

Das genau zeigt auch die Problematik der auch hinlänglich bekannten Unterversicherung bzw. Schadensdeckung der Betreiber.

„Nach dem Atomgesetz sind Schäden, die von deutschen Atomkraftwerken ausgehen, nur bis zur Höhe von 2,5 Milliarden Euro abgedeckt. Nur für einen Teil dieser Deckungsvorsorge müssen die Betreiber tatsächlich eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Dieser Betrag deckt aber weniger als 0,1% der real möglichen Gesundheits-, Sach- und Vermögensschäden ab. Die bisher gesetzlich geforderte Deckungsvorsorge ist extrem unzureichend. Jeder Autobesitzer und jeder Firmeninhaber muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung abschließen. Mit welcher Berechtigung stellt der Gesetzgeber die kommerziellen Betreiber einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit dem Produkt „Strom aus Atomkraft“ von der angemessenen Haftungsvorsorge frei? Nach einem Super-GAU bleiben Sie, zusätzlich zum Risiko von schwerer Krankheit und Tod, auch auf Ihren materiellen Schäden sitzen. „

Es ist auch richtig, dass die Haftung des Betreibers darüber hinaus prinzipiell unbegrenzt ist. Allerdings nützt dies wenig, wenn das Unternehmen nach einem Störfall praktisch nichts mehr wert ist.

Um genau den Fall auszuschließen, dass der Bürger dann doch wieder die Kosten zu tragen hat, bliebe nur die Verpflichtung zu einer vollumfänglichen Haftpflichtversicherung für die AKW Betreiber. Doch genau diese Möglichkeit existiert nicht, weil kein Versicherer ein AKW versichern will. Was im Rückschluss bedeutet, dass das Risiko zu hoch ist.

http://www.atomhaftpflicht.de/hintergruende.php3

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