Fahranfänger rauscht in Gegenverkehr

Na zum Glück blieb uns diese Schlagzeile erspart. Noch dazu die Erwähnung in der Titelzeile, dass der Fahranfänger sich ein illegales Rennen geliefert hat (Straftat nach §29 STVO, bis zu 2 Jahre Haft).

Ob hier corona-bedingter Gehirnschwurbel beteiligt ist oder aber nur der übliche Vorgang des Absackens wesentlicher Gehirnteile eines jungen Mannes zwischen die Beine muss noch analytisch gekklärt werden.

https://www.rosenheim24.de/bayern/stephanskirchen-frontalzusammenstoss-illegalem-autorennen-salzburger-strasse-13793792.html