Na zum Glück blieb uns diese Schlagzeile erspart. Noch dazu die Erwähnung in der Titelzeile, dass der Fahranfänger sich ein illegales Rennen geliefert hat (Straftat nach §29 STVO, bis zu 2 Jahre Haft).
Ob hier corona-bedingter Gehirnschwurbel beteiligt ist oder aber nur der übliche Vorgang des Absackens wesentlicher Gehirnteile eines jungen Mannes zwischen die Beine muss noch analytisch gekklärt werden.