Einbrecher in die elterliche Hütte verurteilt

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Gestern fand am Amtsgericht Bamberg der Prozess gegen Daniel S. statt. Jener Mann hatte Weihnachten 2011 die Hütte meiner Eltern versucht auszuräumen. Angeklagt war er wegen schwerem Bandendiebstahl.

Hier nochmal zwei Blogbeiträge die sich mit der Thematik auseinandersetzen:

https://blog.boccuse.com/?p=12358028

https://blog.boccuse.com/?p=16718317

Ich müsste ein Buch schreiben um alle Details hier niederzuschreiben. Daher nur einige Anmerkungen.

Der Täter hat sich im Gericht bei mir und stellvertretend für/bei meinen Eltern für die Tat entschuldigt.

Die Tat hat er offensichtlich erst vor Gericht eingeräumt, weshalb der Verfahrensablauf durcheinander geraten ist und auf Zeugen außer mir verzichtet wurde. Es wurde somit ein Deal zwischen Richterin, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gemacht. Nachdem durch die DNA der Zigarettenkippe seine Tatbeteiligung allerdings zweifelsfrei feststand, war es vermutlich ein Vorschlag seiner Verteidigung die Tat zu gestehen und sich zu entschuldigen, um so Strafmilderung zu erwirken. Ich habe die Entschuldigung vor Gericht angenommen, aber wie immer in solchen Fällen ist es ggf. einfach, aufzustehen und sich zu entschuldigen, um für 20 Sekunden Lippenbekenntnis Monate der Gefängnisstrafe zu umgehen.

Die Strafe beträgt 16 Monate ohne Bewährung. Wäre seine Vita nach 2011 sauber geblieben, so dürfte die Strafe deutlich geringer ausgefallen sein. Vermutlich wenige Monate auf Bewährung. Er hat jedoch in Frankreich 2015, aber auch in Deutschland in Verden (Aller) weitere Einbrüche und Diebstähle begangen. In Verden soweit bekannt mit einer Schadenshöhe von 17000 Euro.

Verurteilt wurde er wegen versuchten Einbruchdiebstahls und Sachbeschädigung. Der Bandendiebstahl konnte nicht nachgewiesen werden.

Warum „Versuch“? Weil der Straftatbestand nach §242 ff. jeweils Diebstahl lautet. Einbruch ist kein Straftatbestand. Bei einem Einbruch ohne Diebstahl handelt es sich juristisch um Hausfriedensbruch. Und weil eben nichts entwendet worden ist bleibt es bei „Versuch“. Zynisch, aber wäre ich damals 30 Minuten später eingetroffen, so wäre jetzt die Strafe deutlich höher ausgefallen.

Was positiv auffiel, die Richterin fragte gewissenhaft nach psychischen Folgen des Einbruchs bei mir und meinen Eltern. Dies führte auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer aus, und die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Es wird somit diesem Umstand, der oft gravierender als die monetäre Seite ist, berücksichtigt.

2017 wurde der §244 Wohnungseinbruchsdiebstahl verschärft und die Mindeststrafe beträgt nun ein Jahr. Der Gesetzgeber unterscheidet bei Straftaten nach Vergehen und Verbrechen. Ein Verbrechen setzt eine Mindeststrafe von einem Jahr voraus. Somit gilt seit 2017 der Wohnungseinbruchsdiebstahl als Verbrechen.

Meine Einlassung bzw. Zeugenaussage dauerte ca. 15 Minuten. Ich schilderte die Geschehnisse und wurde dann zum Richtertisch gebeten und musste anhand von Bildern noch einige Erläuterungen geben.