(m/w/d) in Stellenanzeigen ist der neue Standard, so müssen Stellenanzeigen seit Anfang 2019 formuliert werden, um die genderneutralität zu wahren.
Wenn jemand mit dem Geschlechterkürzel (d) beim Vorstellungsgespräch vorspricht, ist die Person dann dazu berechtigt diverse Fragen zu stellen bzw. ist die Person verpflichtet diverse Fragen zu beantworten??
Bitte um rasche Aufklärung noch vor dem sonst insomniablen Wochenende!