Die Widersprüche Strafsache Hoeneß – Tag 3

Der Verhandlungstag war kürzer als gedacht, endete jedoch mit einer Reihe von Widersprüchen.

Kern ist immer noch die Wirksamkeit der Selbstanzeige.

Zur Einlassung der Staatsanwaltschaft zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige:

http://www.sueddeutsche.de/sport/sta…ksam-1.1910558

Ein weiterer, bisher weniger beachteter Grund zur Unwirksamkeit ergibt sich aus §371AO.

Demnach sind die hinterzogenen Steuern vollständig zu entrichten. Hoeneß hat wie bekannt 10 Millionen hinterlegt. Das klingt zunächst gut, da die Anklageschrift ihm zunächst 3,5 Millionen vorwarf. Aber: es sind nun 27,2 Millionen.

Gut, man könnte meinen Hoeness konnte dies nicht wissen. Stimmt aber nicht. Sein Anwalt Feigen meinte zu den 27,2 Millionen: „wir sind ja nicht dämlich“, meinte damit davon gewusst zu haben und verwieß überdies darauf, dass dies auch schon aus der Selbstanzeige hervorging.

Das allerdings ist ein offenkundiger Wiederspruch. Denn wenn Hoeneß die Größenordnung von 27 Millionen in seiner Selbstanzeige zugegeben haben sollte (was lt. Staatsanwaltschaft nicht der Fall war), hätte er diesen Betrag auch zurückzahlen müssen. Da er dies nicht tat ist Beleg für die Unwirksamkeit.

Die zweite Frage ist doch, weshalb wurden erst 3,5 Millionen genannt, dann hat Feigen am ersten Prozesstag 15 Millionen genannt und die Steuerfahnderin kam am zweiten Prozesstag auf 27 Millionen.

Denn Feigen behauptet nun, bereits aus der Selbstanzeige sei die Größenordnung 27 Millionen klar ersichtlich gewesen. Dann hat er am ersten Prozesstag mit den 15 Millionen doch ganz offensichtlich gelogen?

Andererseits wenn die Selbstanzeige vom Januar 2013 bereits die Größenordnung 30 Millionen enthalten hätte, wie deppert stellt Feigen damit die Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft dar, die dann wohl nichtmal lesen können…unglaublich…

Eine Frage sollte mal vielleicht auch (sich) stellen:Selbst wenn die Unterlagen von Vontobel erst im Februar 2014 vollständig waren, wieso konnte nicht im Verlauf der letzten 13 Monate ein Teil der Unterlagen beigebracht werden? Wenn man davon ausgeht, dass alles chronologisch bearbeitet wird, sollte es der Bank möglich gewesen sein, z.B. zwei Jahre an Daten längst letztes Jahr übermitteln zu können.

Man hätte auch einen Bankvertreter als Zeugen auftreten lassen können der zu dieser Frage Stellung bezieht. Ist denn wirklich auszuschließen, dass es bezgl. des Zeitpunktes der Übermittlung der Daten nicht eine geheime Absprache zwischen Bank und Hoeneß gab? Also die Daten erst so kurzfristig vor dem 10. März beizubringen dass eine vollständige Sichtung der Daten gar nicht mehr möglich sein konnte. Dennoch aber ausgesagt werden kann vor Gericht, die Daten lägen vollständig vor.

Letztlich hat man es doch mit Vollprofis auf Seiten der Verteidigung zu tun, die seit Monaten nichts anderes tun als solche Konstrukte zu durchdenken.

 

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