Der Preis für ein Menschenleben

In der Szene ist „Natenom“ eine Bekanntheit gewesen. Bis er am 30. Januar von einem Autofahrer ins Jenseits befördert wurde.

Jetzt steht der Preis für die Tat fest: 2 Monate Fahrverbot und 150 Tagessätze

https://www.spiegel.de/auto/fahrradaktivist-natenom-strafbefehl-gegen-autofahrer-wegen-fahrlaessiger-toetung-a-1e9dbc66-3f2b-4a78-bb1d-1abdd6f812e6

Letztlich ist der Fall nur aufgrund der Bekanntheit von Natenom diese Meldung wert, jeder sonstige getötete Fahrradfahrer hätte nie eine solche Aufmerksamkeit erfahren. Und es erscheint schon ein sehr mildes Urteil, was dem Verursacher offenkundig doch noch zu hart erscheint, denn sonst hätte er keine Rechtsmittel dagegen eingelegt.

»Dabei ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass sich der verstorbene Fahrradfahrer im Vorfeld des Unfalls vorschriftsmäßig verhalten hat und insbesondere durch seine Warnweste sowie die eingeschaltete Fahrradbeleuchtung ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar war«, hieß es in einer Mitteilung der Behörde.“

Der 78 Jährige Täter ist nun nicht die Gruppe der ewig daddelnden Jungspunde, die keine Sekunde den Empfang irgendeines Pupses am Handy verpassen dürfen und quasi ständig abgelenkt hinter dem Steuer sitzen. Letztlich egal, denn seine Unachtsamkeit hat einen Mensch getötet. Auch ist die Entwicklung der PKW Steuerung kritisch zu hinterfragen, wenn immer mehr Funktionen nur noch über verschachtelte Menüs am Bildschirm gesteuert werden können. Klassisches Beispiel ist die Temperatur des Innenraumes, hier hatte sich jahrzehntelang das Drehrädchen bewährt, wo der Vorteil liegt dies in einem Softwaremenü zu verankern erschließt sich nicht. Außer dass es vielleicht schicker ist. Aber Design bedeutet hier eben nicht mehr Sicherheit.

Wie hat jemand zum Strafmass zynisch aber treffend geschrieben:

Wenn Du in Deutschland jemanden ermorden willst nimm das Auto.

Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden

Wenn der Getötete Warnweste trug und gut zu sehen war, sollte das grobe Fahrlässigkeit sein. Das am unteren Ende (150 Tagessätze entsprechen 5 Monaten Haft) anzusiedeln, finde ich schon arg wenig.