Historiker werden dereinst die Feststellung treffen, dass die Staatseinnahmen völlig überraschend im Jahr 2025 gestiegen sind. Das wird in einer Fußnote der Geschichte auf meine Steuererklärung für 2024 zurückzuführen sein.
Hier hatte ich bereits die Thematik beschrieben:
Heute habe ich nun meine Steuererklärung für das Jahr 2024 vorangetrieben. Dazu war es nötig die relevanten Transaktionen zu sichten, in einer Excel Tabelle zu verarbeiten und dann in die Tax Software einzupflegen.
Problemstellung zur Verkomplizierung war, dass mehrere Käufe in einem Verkauf gemündet sind und somit die Verkaufskosten anteilsmäßig umgerechnet werden mussten. Keine Raketenwissenschaft, aber zusammen mit den Dateneingaben dann doch einiges an konzentrierter Arbeit.
Fazit der ganzen Aktion: der bayerische Finanzminister kann sich über einen unerwarteten Steuerzufluss in Höhe von 5000 Euro freuen.
Die Ironie daran ist, hätte ich nicht am 05. Dezember sondern nach dem 22. Dezember 2024 verkauft, der Gewinn wäre komplett steuerfrei und mein nächster Urlaub wäre finanziert gewesen.
Eine Verrechnung mit Aktienverlusten ist rechtlich nicht möglich, da es zwei unterschiedliche Ertragsarten sind. Der Tatbestand, dass hier nach einer Haltefrist von 12 Monaten Gewinne komplett steuerfrei sind wird mich vielleicht irgendwann auch erfreuen, pinzipiell sehe ich hier jedoch eine Ungleichbehandlung die gesetzgeberisch aufgearbeitet werden muss.