Hier Auszüge aus einem Artikel den ich als Radvielfahrer sehr gut nachvollziehen und nachempfinden kann:
„Eine Polizistin, die als solche nicht zu erkennen ist, wird dort von einer Autofahrerin angebrüllt, geschnitten und zur Vollbremsung gezwungen, weil sie auf der Fahrbahn statt auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg fährt. So weit ist das leider absolut nichts Besonderes. Das passiert jeden Tag unzählige Male, nicht nur in Berlin.
In Berlin-Karow endete es für die Radfahrerin leider anders. Auch hier fehlte die Einsicht der Autofahrerin – auch dann noch, als die radelnde Polizistin ihren Dienstausweis an die Scheibe drückte. Auf die Nötigung des Schneidens folgte eine Sachbeschädigung. Die Autofahrerin stieg aus dem Wagen und warf das Fahrrad zur Seite, das die Polizistin vor das Auto gelegt hatte. Und schließlich folgte eine Körperverletzung. Nichts anderes ist es, wenn das Auto dafür eingesetzt wird, die Radfahrerin aus dem Weg zu schieben.
Es gibt Zeugen für diesen Vorfall, die Polizistin erstattet Anzeige. Schon dieser Schritt ist vielen Opfern von Nötigung im Straßenverkehr einer zu viel, weil eben viel im Sande verläuft.
Zu Recht kann man hier nun aber erwarten, dass der Autofahrerin der Führerschein abgenommen wird. Wer sich im Straßenverkehr so verhält, ist nicht geeignet, ein motorisiertes Fahrzeug zu führen.
Umso mehr überrascht es, dass das Verfahren gegen die Autofahrerin nach einem Jahr eingestellt wird. Oder ist das in einem Land gar nicht überraschend, in dem so ziemlich alles erst mal nur durch die Windschutzscheibe gesehen wird? Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass „die Schuld als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht“ bestünde.
Wie bitte? Die Sitten da draußen auf den Straßen werden immer rauer, RadfahrerInnen fühlen sich bedrängt, müssen sich ihre sicheren Wege immer wieder neu suchen, um unversehrt anzukommen, und dann soll kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehen?
Nein, die Schuld bei einer solchen Nötigung ist nicht als gering anzusehen. Es ist ein Verstoß gegen Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, dem Fundament unseres Verkehrssystems: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
Das Signal, das die Staatsanwaltschaft hier aussendet, ist fatal. Die Unversehrtheit von RadfahrerInnen scheint nur am Rande wahrgenommen zu werden. Nach dem Motto: Erst wenn es kracht, wurde die Macht der Pferdestärken missbraucht. Das Gegenteil ist aber der Fall. Das Schneiden von RadfahrerInnen ist tägliche Praxis, ein strukturelles Problem in einem Land, in dem der Radverkehr immer noch viel zu oft als Verkehrshindernis für Autos gesehen wird. Dabei muss es gar nicht zum Unfall kommen – die bloße Nötigung reicht aus, das Klima auf den Straßen weiter zu vergiften.„
Das könnte dir auch gefallen