Asylbewerber für Bagatelldelikt hart bestraft

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Soll noch einmal jemand am Stammtisch behaupten, unsere Justiz würde besondere Milde bei Straftaten von Asylbewerbern und Flüchtlingen üben.

In Köln wurde jetzt ein Asylbewerber für den Diebstahl von ein Paar Socken zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/koeln-asylbewerber-muss-wegen-sockendiebstahls-in-haft-a-1074664.html

Da der Straftäter aus dem Irak stammt, dieses Land aber nicht zu den sicheren Herkunftsländern zählt, kann er nicht abgeschoben werden, vermute ich. Wer zu uns kommt und hier Straftaten welcher Art auch immer begeht missbraucht das Gastrecht unseres Landes und hat seine Zukunftsperspektive hier im Lande verspielt.

Erschwerend beim vorliegenden Fall kommt dazu, dass es eben nicht „nur“ ein kleiner Diebstahl war, sondern das zur Wehr setzen macht es zum räuberischen Diebstahl.

§252 StGB