Wie wiederholte Reaktionen von uneinsichtigen oder aber eben auch in Unkenntnis der Fakten handelnden Autofahrer zeigen, ist den meisten Autofahrern völlig unklar, welche Abstände Radfahrer zum Straßenrand bzw. Autofahrer beim überholen von Radfahrern einzuhalten haben.
Hier wird es genau erkläutert!
Daraus ergibt sich, dass sich in aller Regel all jene Autofahrer völlig zu unrecht aufbürsteln, wenn sie durch einen nicht am rechten Fahrbahnrand entschlang schrammelnden Fahrradfahrer in ihrem Herrschaftsgefährt am raschen uneingeschränkten Vorwärtskommen gehindert werden.
In aller Regel ist somit ein Überholvorgang bei normaler Fahrbahnbreite mit/bei Gegenverkehr eben schlicht nicht erlaubt.
Daher nochmal zum mitschreiben hinter die Schlappohren:
Wenn die Fahrbahnbreite einen Überholvorgang mit dem notwendigen Abstand nicht zulässt, ist der Überholvorgang schlicht zu unterlassen, bis es im korrekten Abstand möglich ist!