Schier unglaubliches hat sich auch am zweiten Verhandlungstag des Strafprozesses gegen Uli Hoeneß ereignet.
War gestern noch von generösen 18,5 Millionen die Rede, hat sich diese Summe heute in mehreren Schritten, fast wie bei einer Auktion, auf sagenhafte 27 Millionen gesteigert.
Hier noch einige Fakten:
„
1. Was sagte die Steuerfahnderin aus?
Die Beamtin bestritt, dass Hoeneß seit seiner Selbstanzeige vollständig mit den Behörden kooperiert hat.
Die Verteidigung von Hoeneß soll mehrmals Fristen verstreichen lassen haben. Unterlagen seiner Bank, „52.000 Blätter insgesamt“, hätten die Anwälte erst am 27. Februar 2014 an die Staatsanwaltschaft gegeben. Da lagen diese Dokumente aber schon länger als ein Jahr bei Hoeneß.
Die „Grunddateien“ der PDF-Dokumente seien schon am 18. Januar 2013 erstellt worden: einen Tag nach der Selbstanzeige des Bayern-Präsidenten. Das habe die EDV-Abteilung der Finanzbehörde festgestellt.
Der an der Börse zockende Präsident hatte mit seinen Spekulationen den Dateien zufolge zeitweise hohe Gewinne erzielt. Deutlich über 100 Millionen Euro lagerten zwischenzeitlich auf dem Depot. Nach 2006 ging es abwärts. „Ende 2010 ist nicht mehr sehr viel von den Gewinnen da, was leider an der Steuer nichts ändert“, schilderte die Beamtin.
2. Was war der größte Paukenschlag?
Die Akten, die die Fahnderin am Morgen in einem roten Wäschekorb in den Gerichtssaal trug, hatten es offenbar in sich: Mindestens 23,7 Millionen Euro hinterzogene Steuern sollen sich aus den Unterlagen ergeben – zusätzlich zu den 3,5 Millionen Euro, von denen die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage ausgegangen war. Insgesamt geht es nun also um 27,2 Millionen Euro.
Die neuen Zahlen seien von der Verteidigung nicht hinterfragt worden, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz. Damit sei nicht zu rechnen gewesen.
3. Jetzt geht es schon um 27 Millionen – ist das nun alles?
Nicht unbedingt. Laut der Steuerfahnderin seien die gut 27 Millionen Euro eine „Best-Case“-Rechnung zugunsten des Angeklagten. Sie basiert auf einer ersten Durchsicht des neuen Materials.
Auch die von der Verteidigung nachgereichten Angaben sollen noch Lücken aufweisen. „Hier fehlen 1,7 Millionen, von denen keiner weiß, wo sie sind“, sagte Richter Rupert Heindl.
…“
Es wird viel darüber geschrieben bei einem Urteil sei in jedem Fall die „Lebensleistung“ des Uli H. zu berücksichtigen.
Hierzu zwei Anmerkungen:
Was ist eigentlich die Lebensleistung des Uli H.? Und wie wäre diese im Vergleich bei einer ebenfalls 62-jährigen Altenpflegerin, die in ihrem Berufsleben Millionen an Bettpfannen geleert und Windeln gewechselt hat? Würde auch hier etwas davon bei einer Straftat in Anrechnung gebracht werden? Es ist überhaupt seltsam solche Überlegungen anzustellen. Jemand der als Schülerlotse 100 Kinder über den Zebrastreifen begleitet hat darf dann einen straffrei anfahren? Wer ehrenamtlich in der Suchtberatung arbeitet darf zweimal betrunken einen Autounfall verursachen?
Die Lebensleistung könnte aber auch eine ganz andere sein. Nach eigener Angabe hat Uli H. stets geprahlt in seinem Leben schon 50 Millionen an Steuern gezahlt zu haben. Wenn man nun berücksichtigt, dass die 27 Millionen die im jetzt nachgewiesen worden sind nur die nicht verjährten Zeiträume betreffen, kann man logischerweise davon ausgehen, davor, also vor 2002 sind weitere Beträge an Steuern hinterzogen worden. Also runden wir mal satt auf und sagen: Gesamtsumme 50 Millionen!
Damit entspricht die Summe der hinterzogenen Steuern exakt der der gezahlten Steuern. Respekt, das ist also die wahre Lebensleistung des Uli H. !!!
Überhaupt, wollte Uli H. nicht „reinen Tisch“ machen? Also wirklich alles offenlegen? Wieso wird überhaupt gezweifelt ob die Selbstanzeige wirksam ist? Eine nicht vollständige Selbstanzeige ist unwirksam – klarer geht es doch gar nicht. Man hat schon fast den Eindruck gewinnen können die Finanzbehörden hätten die Selbstanzeige selbst vervollständigt so oft wurden da Unterlagen und Angaben nachgefordert. Das ist doch eigentlich nicht Aufgabe des Finanzamtes Lücken in einer Selbstanzeige nachzuweisen und den Steuerstraftäter um Lückenschließung zu bitten.
Die Selbstanzeige sollte eine einmalige Chance sein, wer sie nicht nutzen kann oder selbst keine Lust hat 52000 Seiten mit Zahlen zu einer korrekten Summe an hinterzogenen Steuern zu addieren muss eben die entsprechende Strafe tragen.
Überhaupt: ich wiederhole mich da gern: die Selbstanzeige an sich gehört abgeschafft.
Da befinde ich mich in guter Gesellschaft mit Jakob Augstein:
„…
Gauck hat zum Fall Hoeneß gesagt: „Ich finde es nicht unmoralisch, reich zu sein. Ich finde es unmoralisch, unmoralisch reich zu sein.“ Aber unter den gegebenen Umständen ist in Deutschland jeder Reiche unmoralisch reich.
Das liegt am Steuerrecht. Es bevorteilt die Begüterten. Kapitalerträge werden mit 25 Prozent besteuert während die Steuer auf Einkommen aus Arbeit auf annähernd 50 Prozent steigen kann. In leichter Abwandelung eines Matthäus-Wortes: Wer hat, dem wird nicht genommen.
Aber selbst für Leute wie Hoeneß oder Schwarzer, die auch dieses Viertel für sich behalten wollen, zeigt das Gesetz noch Verständnis: In keinem anderen Rechtsbereich gibt es das Institut der Selbstanzeige, die zur völligen Straffreiheit führt.
Hoeneß wird davon nicht profitieren. Für ihn geht es um Bewährung oder Gefängnis. Aber sein Fall sollte dennoch als Anlass genommen werden, die Selbstanzeige endlich abzuschaffen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“