Nein, man darf nicht gesondert darauf hinweisen, dass der Unfallverursacher genau 18 Jahre alt war. Auch nicht das er schon aus chronologischen Gründen den allgemein geltenden Verkehrsregeln sehr nahe stehen müsste (Führerscheinprüfung) und diese kennen sollte.
Das ungemein traurige daran ist, dass wieder eine völlig unbeteiligte Person durch einen solchen Fahranfänger zu Tode kam. Und das es kein Fahrfehler war (Fehler begehen wir alle), sondern durch eine bewusst begangene Überschreitung der Regeln verursacht wurde. Es bleibt zu wünschen, dass die Strasse lange lange Zeit vor dem Fahrer sicher gemacht wird. Auch dafür hat der Staat zu sorgen, die Bürger vor Individuen zu schützen die dem Gemeinwohl abträglich sind.
http://www.idowa.de/donau-anzeiger/container/container/con/834542.html